Christustag 30.05.2002
"Die im Schatten sieht man nicht - wenn Beziehungen scheitern"
Vortrag auf dem 11. Gemeindetag am 30. Mai 2002 in Stuttgart
von Dr. theol. Hansjörg Bräumer, Celle
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In dem Tagebuch der 17jährigen Katharina finden sich folgende Einträge über die Scheidung ihrer Eltern:
"Nach außen hin lief die Ehe prima, auch während der Zeit, wie sich
später herausstellte, als Vater schon eine Freundin hatte. Es war eine
Ehe, wie ich sie mir immer vorgestellt hatte: Beide Partner streben
nach gemeinsamen Zielen, haben Verständnis füreinander und sind auch
noch nach vielen Jahren gemeinsamer Ehe zärtlich zueinander. Vor allem
fand ich es toll, dass sie ihre Gefühle füreinander nie vor anderen
versteckten. So kam es eben auch zu einem Kuss in der Öffentlichkeit.
Das trug auch stark dazu bei, dass Außenstehende die Ehe meiner Eltern
als vorbildlich und harmonisch bezeichneten.
Ich war 17 Jahre alt, als ich merkte, dass mein Vater uns belog.
Seitdem machte ich mir sehr viele Gedanken. Immer öfter musste ich an
eine Scheidung denken. Ich war immer sehr stolz auf meinen Vater. Er
war mein Vorbild. Er hatte doch so viel geschafft. Gleichzeitig musste
ich immer öfter an meine Mutter denken. Wie würde sie eine Scheidung
verkraften? Sie tat mir leid, und ich wollte ihr gern helfen, aber wie?
Ich glaube, dass sie sehr an meinem Vater hing und eine Scheidung eine
große Enttäuschung bedeutete.
Wenige Wochen später konnte meine Mutter meinen Vater durch einen
Zufall bei einem seiner Rendezvous mit der Freundin beobachten. Erst
heute kann ich mir vorstellen, was das für ein Schock für meine Mutter
gewesen sein muss.
Ein halbes Jahr später zog mein Vater dann zu seiner Freundin, die
inzwischen geschieden war. Bei uns wurde es sehr ruhig zu Hause. Meine
Schwester kam nur am Wochenende nach Hause, so dass meine Mutter und
ich allein waren. Abends im Bett dachte ich viel nach, und oft kamen
mir dabei die Tränen. Ich fragte mich, ob es eigentlich sinnvoll ist zu
heiraten, und wie viele Ehen zerbrechen wieder! Würde ich eine solche
Enttäuschung durchstehen, würde ich überhaupt mal heiraten? Wie kann
man eigentlich nach bald 20jähriger Ehe seine Frau verlassen, ohne
sichtlichen Grund? Wie kann man das Leben, das man sich in 20 Jahren
aufgebaut hat, einfach im Stich lassen? Tausend Fragen bewegten mich,
ohne dass ich eine richtige Antwort fand.
Ich sah meinen Vater jetzt nur noch selten. Ich wusste auch gar
nicht mehr, über was ich mit ihm sprechen sollte. Was gingen ihn noch
meine Probleme an? Die Enttäuschung war zu groß. Jedes Mal, wenn ich
etwas zu ihm sagen wollte, saß mir ein Kloß im Hals. Einmal setzte er
sich mit mir zusammen, um mir seine Gründe für die Trennung zu nennen.
Ich fand alle sehr an den Haaren herbeigezogen. Es waren meist Dinge,
die in den ersten Jahren der Ehe aufgetreten waren. Er erzählte, auf
wie viel er verzichten musste, wie stark sein Leben eingeschränkt
worden war.
Die Scheidung war dann nur noch eine formelle Sache. Seit wir eine
neue Wohnung haben, sehe ich meinen Vater höchstens zweimal im Jahr.
Ich bin auch gar nicht dran interessiert, ihn öfter zu treffen. Zu groß
war die Enttäuschung. Es gibt nichts mehr, was mich an meinen Vater
bindet. Für mich ist er wie ein fremder Mann."
Jede Scheidung ist ein Scheitern von einer auf ein ganzes Leben
angelegten Beziehung. Es ist, als ob sich der Himmel mit Wolken
bezieht. In der Regel beginnt wie im obigen Beispiel für einen der
Geschiedenen ein Leben unter einer neuen Sonne. Es gibt jedoch - wie es
das Sprichwort sagt - "Keine Sonne ohne Schatten". Im Schatten lebt die
Verlassene oder der Verlassene nicht selten für den Rest seines ganzen
Lebens. Der Schatten einer Scheidung aber fällt auch auf die in einer
Ehe geborenen Kinder. Nicht selten wird ein Heranwachsender, der die
Scheidung seiner Eltern erlebte, beziehungsunfähig. Er stellt sich
nicht nur wie die 17jährige Katharina in ihrem Tagebuch die Frage:
Würde ich eine solche Enttäuschung durchstehen? Würde ich überhaupt
heiraten? Oft bleibt es nicht bei derartigen Fragen. Die Zahl derer,
die infolge einer Scheidung allein blieben und derer, die aufgrund des
Miterlebens einer Scheidung ihrer Eltern nicht geheiratet haben, ist
nicht bekannt. Zerbrochene Beziehungen haben ihre Folgen.
A. ZERBROCHENE BEZIEHUNGENWas es bedeutet, wenn Beziehungen
scheitern, ist ablesbar an dem Zerbruch einer Ehe. Es gilt jedoch in
abgewandelter Weise von jedem Zerbruch einer Liebesbeziehung. Eine
Liebesbeziehung ist immer dann gegeben, wenn zwei Menschen sich Liebe
und Treue versprochen haben. Das gilt besonders dann, wenn die beiden
ganzheitlich, das heißt einschließlich der Sexualität zusammenlebten.
Das Ende einer solchen Beziehung kommt dem gleich, was die Bibel
Scheidung nennt.
I. SCHEIDUNG IM ALTEN TESTAMENT UND IM JUDENTUM ZUR ZEIT JESU
Nach dem Alten Testament, jedoch auch im Judentum zur Zeit Jesu, steht die Scheidung nicht im Widerspruch zu den Geboten Gottes.
Völlig anders ist dieses nach den Worten Jesu.
1. Der Scheidebrief
Im Gesetz des Alten Testaments gibt
es eine geordnete Scheidung, eine Ehescheidung durch Verstoßung der
Frau. Nach Mose, dem Vermittler des Gesetzes, konnte die Trennung einer
Ehe durch einen Scheidebrief, den der Mann der Frau gab, vollzogen
werden. Mose gab die Anweisung: "Wenn eine Frau das Wohlgefallen ihres
Mannes nicht erlangt, weil er etwas Widerwärtiges an ihr entdeckt,
schreibe er ihr einen Scheidebrief (5Mo 24,1). Der Streit unter den
Gesetzesauslegern brach aus an der Diskussion über die Frage, was Mose
mit dem "Widerwärtigen" gemeint haben kann. Zur Zeit Jesu hatte die
Auseinandersetzung scharfe Formen angenommen. Die damals
aufeinanderstoßenden Positionen muten in manchen Argumenten geradezu
modern an. Eine Betrachtung der beiden miteinander streitenden Schulen
kann deshalb manche Situation der Gegenwart beleuchten.
2. Die Entscheidung des Lehrhauses Rabbi Schammais
Rabbi Schammai starb im Jahre 15 vor Christi Geburt. Er hatte seine
Schüler gelehrt, nur dann einer Scheidung zuzustimmen, wenn ein
erwiesener Ehebruch vorliegt. Das "Widerwärtige" bzw. "Schändliche",
von dem Mose sprach, ist für ihn Ehebruch. Nur in diesem Fall darf eine
Frau entlassen werden. Nach Rabbi Schammai und seinen Schülern gehen
die Partner mit ihrer Eheschließung einen Bund ein, der auf immer
besteht und in Treue gehalten wird. Schammai beruft sich in seiner
Argumentation auf ein Wort des Propheten Maleachi: "Der Herr war Zeuge
zwischen dir und der Frau deiner Jugend, der du treulos geworden bist,
obwohl sie doch deine Gefährtin und deine Frau ist, mit der du den Bund
geschlossen hast... Darum seht euch vor in eurem Geist, und werde
keiner treulos der Frau seiner Jugend... Wer ihr gram ist und sie
verstößt, spricht der Herr, der Gott Israels, der bedeckt mit Frevel
sein Kleid, spricht der Herr Zebaoth... Brecht nicht die Treue!" (Mal
2,14-16).
Die Scheidung kann nur vollzogen werden, wenn ein erwiesener Ehebruch
vorliegt, das heißt bei Nachweis eines erfolgten Ehe- und damit
Bundesbruches.
3. Die Entscheidung des Lehrhauses Rabbi Hillels
Rabbi Hillel starb im Jahre 20 nach Christi Geburt. Er ging in
seinen Auslegungen von einer aramäischen Übersetzung des 5. Mosebuches
aus, in der das Wort "Widerwärtiges" übertragen wird mit "Übertretung
eines Wortes". Die Übertretung eines Wortes aber lag - so lehrte Rabbi
Hillel seine Schüler - jedem Ungehorsam gegenüber dem Mann zugrunde.
Ein Mann kann sich von seiner Frau, wenn diese ihm den Gehorsam
verweigert, scheiden lassen. Die "Übertretung des Wortes" wurde von
Rabbi Hillel selbst noch ausgeweitet auf alle möglichen
Unzufriedenheiten, die ein Mann mit seiner Frau haben kann. So lehrte
Rabbi Hillel: Bereits das Anbrennenlassen des Essens ist Grund genug,
seine Frau zu entlassen.
Von hier ist es nur ein kleiner Schritt bis zur Scheidungslehre des
Rabbi Akiba. Rabbi Akiba, ein Schüler Hillels - er starb im Jahre 135
nach Christi Geburt -, sagt: "Man kann die Frau entlassen, wenn man
eine andere findet, die schöner ist."
So modern die Scheidungsargumente der Theologenschulen zur Zeit
Jesu auch anmuten, ein Unterschied zur heutigen Praxis der schnellen
und leichten Scheidung darf nicht übersehen werden. Heute kann die Ehe
auf Antrag eines der Ehegatten, auf Antrag des Mannes oder der Frau,
geschieden werden. Damals gab es in der Scheidung nur eine
Einbahnstraße. Allein der Mann konnte seine Frau verstoßen. Die Frau
war dem Mann ausgeliefert. Der Mann war Herr der Frau. Nach dem
Sündenfall hatte die Geschlechtlichkeit ihre Urform verloren. Statt des
Ein-Fleisch-Werdens bestimmen seit jenem Augenblick Siegen und
Unterliegen, Hörigkeit und Despotentum die Gemeinschaft der
Geschlechter. Das alles ist keine Schöpfungsordnung, sondern
Schöpfungszerstörung. Eine Folge dieser Schöpfungszerstörung war die
Praxis der Eheschließung, die im Alten Testament bis zur Zeit Jesu in
Geltung war.
Es ist anzunehmen, dass die Jünger mit Schülern aus der Schule
Hillels und Schammais diskutierten, das heißt: Ernstzunehmende
Theologen stellten Jesus die Frage: Was ist wirklich Gottes Wille in
Sachen Ehescheidung? Dabei muss offen bleiben, ob die sich
unterscheidenden Rabbinen-Schulen in Jesus eine Schlichtung erwarteten,
oder ob sie ihm eine Falle stellen wollten.
II. DAS GRUNDSÄTZLICHE NEIN JESU ZUR SCHEIDUNGIn vier
verschiedenen Situationen verweist Jesus auf die Unauflöslichkeit der
Ehe. Ehescheidung ist für Jesus in jedem Fall ein Schuldigwerden vor
Gott. Eine Scheidung kommt für Jesus einem Ehebruch gleich.
- In der Bergpredigt (Matthäus 5,32)
Ich aber sage euch:Wer sich
von seiner Frau scheidet außer aufgrund von Unzucht, der ver-schuldet
es, dass dann Ehebruch mit ihr verübt wird, und wer eine ge-schiedene
Frau heiratet, begeht Ehebruch.
- In einem Streitgespräch mit den Pharisäern (Matthäus 19,9)
Ich aber sage euch:Wer sich von seiner Frau scheidet - es sei denn
wegen Unzucht - und eine andere heiratet, der bricht die Ehe, und wer
eine Geschiedene heiratet, begeht ebenfalls Ehebruch.
- Bei einer Jüngerbelehrung im Anschluss an ein Streitgespräch mit den Pharisäern (Markus 10,11.12)
Wer sich von seiner Frau scheidet und eine andere heiratet, begeht ihr
(= der ersten Frau) gegenüber Ehebruch; und ebenso, wenn sie sich von
ihrem Mann scheidet und einen andern heiratet, so begeht sie Ehebruch.
- Im Zusammenhang einer Zurechtweisung der Pharisäer (Lukas 16,18)
Wer
seine Frau entlässt und eine andere heiratet, begeht Ehebruch; und wer
eine von ihrem Mann geschiedene Frau heiratet, begeht ebenfalls
Ehebruch.
Jesus wendet sich scharf und bestimmt gegen die Ehescheidung. Er
weist nachdrücklich darauf hin, dass die alttestamentliche Möglichkeit,
seine Ehefrau zu verstoßen, keine Ordnung des Schöpfers ist. Er nennt
dieses von den Pharisäern angeführte "Recht" eine Notordnung, die Mose
aufzeigte. Mose, so sagt Jesus, erlaubte den Scheidebrief um der
"Hartherzigkeit der Menschen willen" (Mt 19,8).
Jesu Ziel ist und bleibt es, Menschen dazu einzuladen, zur Ordnung des
Schöpfers zurückzukehren. Für Jesus ist die Ehe nach dem Willen des
Schöpfers unscheidbar. Aufgrund des Festhaltens Jesu an der
Unauflöslichkeit der Ehe schreibt der Apostel Paulus: "Den
Verheirateten aber gebiete ich - nein, nicht ich, sondern der Herr -,
dass eine Frau sich von ihrem Mann nicht scheiden soll... Ebenso soll
auch ein Mann seine Frau nicht entlassen" (1Kor 7,10.11). Scheidung ist
in jedem Fall ein Verstoß gegen das Wort Jesu von der Unauflöslichkeit
der Ehe. Wer eine Scheidung begehrt oder in die Scheidung willigt,
versäumt das Ziel, das "aus den gottgeschenkten Möglichkeiten
erreichbar ist" (G. Koch). Ehescheidung hängt für Jesus sehr eng mit
Ehebruch zusammen. Der Grundtenor der vier Worte Jesu zur Ehescheidung
lautet: "Wer sich scheidet, bricht die Ehe." Scheidung ist für Jesus
die Zerstörung der von Gott gestifteten Gemeinschaft.
Mit einem in die Zukunft weisenden und für alle Zeiten verbindlichen
Wort kennzeichnet Gott bereits bei der Stiftung der ersten Ehe die Ehe
als exklusive Gemeinschaft zwischen Mann und Frau. "Der Mann verlässt
Vater und Mutter und hängt seiner Frau an" (1Mo 2,24). Mit diesem Wort
löst Gott den in jeder Ehe auftretenden Konflikt zwischen Naturrecht
und Eherecht. Da ist auf der einen Seite das Recht der Familie, auf der
anderen Seite das durch die Ehe begründete Recht als exklusive
Gemeinschaft der Ehepartner. Nach Gottes Willen und Ordnung gehören
"Mann und Frau enger zusammen als Eltern und Kinder."
Gott stiftet die Ehe als eine exklusive Gemeinschaft. Wer immer eine Ehe scheidet, wird schuldig vor Gott.
III. SCHEIDUNG IN AUSNAHMEFÄLLEN
Innerhalb der Texte, in denen Jesus die Ehescheidung mit Ehebruch
gleichsetzt, spricht Jesus zweimal von einem Ausnahmefall, in welchem
eine Ehescheidung stattfinden darf (Mt 5,32; 19,9). Auch Paulus rechnet
mit der Tatsache einer zerstörten Ehe und fasst die Ehescheidung ins
Auge (1Kor 7,10.11.15).
1. Ehescheidung im Falle der Unzucht Die beiden Worte, in
denen Jesus die Scheidung im Falle von Unzucht zugesteht, sind
unterschiedlich formuliert, der Sinn ist jedoch der gleiche. Die beiden
sogenannten Ausnahmeklauseln haben den Wortlaut:
"außer aufgrund von Unzucht"(Mt 5,32) und "es sei denn wegen Unzucht" (Mt 19,9).
Der Begriff "Unzucht" (griechisch: porneia) wurde in der Alten Kirche,
bei den Reformatoren und auch in späteren Übersetzungen mit "Ehebruch"
(griechisch: moiceia) gleichgesetzt. Man verstand unter Unzucht den
außerehelichen Geschlechtsumgang und den damit vollzogenen Ehebruch.
Diese Deutung übersieht, dass im Neuen Testament deutlich zwischen
Ehebruch (griechisch: moiceia)) und Unzucht (griechisch: porneia))
unterschieden wird. Problematisch wird die Deutung "Unzucht ist gleich
Ehebruch" schon dann, wenn man sich an Jesu Wort vom Ehebruch, der im
Herzen geschieht, erinnert. "Man wird doch nicht behaupten wollen, dass
überall da, wo Matthäus 5,28 zutrifft, auch eine Ehescheidung erlaubt
ist" (H. Baltensweiler). Der von Jesus gebrauchte Begriff "Unzucht"
(griechisch: porneia) entspricht dem alttestamentlichen Wort "Hurerei"
(hebräisch: senunim).
Die überwiegende Zahl der Stellen, die im Alten Testament von Unzucht
handeln, bezieht sich auf die Prostitution. Prostituierte verkaufen
ihre Geschlechtsorgane. Das griechische Wort "Dirne" (pornh) ist
abgeleitet von dem Zeitwort verkaufen (pernumi). Prostitution (porneia)
ist Unzucht, die eine Ehe zerstört.
Zur Unzucht zählt nach dem alttestamentlichen Gesetz außer der
Prostitution auch der widernatürliche Geschlechtsverkehr: Die
Homotropie wird eine "Gräueltat" genannt und der geschlechtliche
Verkehr mit Tieren eine "schändliche Versündigung" (3Mo 18,22.23).
Zu den "Unzuchtsünden" aber rechnet das Heiligkeitsgesetz auch das
Kindesopfer, die Verunreinigung durch Ehebruch und den geschlechtlichen
Umgang mit einer Frau während ihrer Periode (3Mo 18,19-21). Ehebruch
ist immer dann Hurerei, wenn er fortgesetzt oder mit häufig wechselnden
Frauen bzw. Männern praktiziert wird.
Jesus spricht in der Ausnahmeklausel nicht vom Ehebruch im
herkömmlichen Sinn, sondern von Unzucht. Unzucht kann am ehesten
wiedergegeben werden mit dem Begriff seelischer und körperlicher
Grausamkeit. Diese liegt in folgenden Fällen vor:
- beim Verkauf des Leibes (Prostitution)
- bei Homosexualität, genauer Homotropie
- bei dem Verkehr mit Tieren
- bei Nichtachtung der Würde des anderen
- bei Kindesmissbrauch
- bei bewusst weitergeführten außerehelichen Beziehungen.
2. Ehescheidung bei Religionsverschiedenheiten In seiner
Stellung zur Ehescheidung legt Paulus zuerst die Anordnung Jesu aus:
"Was Gott zusammengefügt hat, das soll der Mensch nicht scheiden" (Mt
19,6). Er spricht im Namen Jesu, indem er sagt: "Das gebiete nicht ich,
sondern der Herr: Die Frau soll sich von ihrem Mann nicht scheiden...
und ein Mann soll seine Frau nicht entlassen" (1Kor 7,10.11).
Vermutlich hat Paulus eine bestimmte Frau vor Augen, die sich
scheiden ließ, als sie noch Heidin war, nach ihrer Bekehrung der
Gemeinde beitritt und damit die Christen von Korinth vor eine bereits
geschehene Tatsache stellt. In diesem Fall, so sind die Worte des
Paulus zu verstehen, kann sie ohne weiteres in die Gemeinde aufgenommen
werden. Für ihr persönliches Leben aber bleibt ihr nur die Möglichkeit,
nicht wieder zu heiraten oder aber zu ihrem Mann zurückzukehren.
Im Anschluss an diesen Sonderfall geht Paulus auf die Problematik,
die in einer Ehe zwischen einem Heiden und einer Christin entstehen
kann, ein. Dabei ist zunächst festzustellen, dass Paulus auch die Ehe
zwischen Heiden und Christen sehr hoch eingeschätzt hat. In einer Ehe
zwischen einem Heiden und einem Christen ist der nicht-christliche
Ehepartner so sehr mit dem christlichen verbunden, dass er in die
Sphäre der Christusheiligkeit mit einbezogen ist. In einer solchen Ehe
ist die Gemeinschaft mit Christus stärker als die nichtchristliche
Welt. Deshalb soll der christliche Teil mit dem heidnischen die Ehe
aufrechterhalten, solange der heidnische Teil damit einverstanden ist.
Eine zwischen Partnern verschiedener Religionen geschlossene Ehe darf
nur dann geschieden werden, wenn dies der heidnische Teil verlangt und
darauf besteht (vgl. 1Kor 7,15).
Mit diesem Wort zur Ehescheidung kann sich Paulus auf das Herrenwort
berufen: "Wahrlich, ich sage euch: Es ist niemand, der Haus oder Frau
oder Brüder... um des Reiches Gottes willen verlassen hat, der es nicht
vielfältig empfangen würde in dieser Zeit und in der zukünftigen Welt
das ewige Leben" (Lk 18,29f). Unter dem Verlassen der Frau ist auch
hier nichts anderes zu verstehen als die Ehescheidung. Die
Ehescheidungsklausel des Apostels Paulus ist keine Rechtfertigung für
ein willkürliches böswilliges Verlassen eines Ehepartners. Die
Initiative muss vom heidnischen Partner ausgehen. Verlangt dieser
unabdingbar die Scheidung, so sagt dieser sich aus dem
Herrschaftsbereich Gottes los. Er trennt sich nicht nur von seinem
Ehepartner, sondern von Gott.
IV. SCHEIDUNG UND IHRE FOLGENIn den Ausnahmeklauseln für eine
Scheidung nennt Jesus Unzucht als Sünde, die eine Ehe zerfressen und
zerstören kann. Die Unzuchtsünden sind immer verbunden mit seelischer
und körperlicher Grausamkeit. Im Falle der Missachtung der Würde eines
Ehepartners äußert sie sich in psychischen und physischen Verletzungen.
Die Schuldskala umfasst das Aufhören des liebevollen und zärtlichen
täglichen Umgangs (= Eros-Zerfall), das sich gegenseitige körperliche
Entziehen, Quälereien, Vergewaltigung des Ehepartners bis hin zum
seelischen und körperlichen Mord. Seelische und körperliche Grausamkeit
der Ehepartner trifft immer zugleich die gemeinsamen Kinder. Die Kinder
hören und sehen mit, was sich ihre Eltern antun.
Nicht selten werden die Kinder parteiisch in die Zerwürfnisse mit
eingezogen. Ein Kind kann die Probleme der Erwachsenen nicht
bewältigen. Vielmehr zerstören die Ehepartner das Leben ihrer Kinder.
Die Scheidung aufgrund von seelischer und körperlicher Grausamkeit
ist eine Notordnung. Da es in dieser Welt unmenschliche und tote Ehen
gibt, Gott aber "nicht das Leid, sondern das Leben seiner Geschöpfe
will, gibt es als äußerste Möglichkeit die Scheidung. Wo sie erfolgt,
wird Sünde geordnet; aber das Gebot bleibt in Kraft" (M Seitz). Die
Scheidung ist in diesem Fall nichts anderes als "das Begräbnis einer
toten Ehe" (Th. Bovet).
Die Scheidung, auch wenn sie nichts anderes mehr ist als "das
Begräbnis einer toten Ehe", ist die Folge der Sünde im Sinne der
Verschuldung gegen den Partner und des Schuldigwerdens an den
gemeinsamen Kindern. Die Scheidung hat wie jede Sünde einen
"theologischen, einen anthropologischen, soziologischen und einen
ekklesialen Negativaspekt" (A. Adam).
Ein an Jesus Christus glaubendes Ehepaar ist immer eingebunden in eine
Gemeinschaft von Christen. Scheidung aber ist - wie jeder Verstoß gegen
Jesu Wort, wie jede Sünde - der Hauptfeind der Glaubwürdigkeit eines
Christen. Durch die Sünde Einzelner verliert eine Gemeinde ihre
missionarische Stoßkraft. Was Christen mit der Gnade Gottes in oft
unvergleichlichem Bemühen aufgebaut haben, machen einzelne Sünder in
Sekundenschnelle zunichte. Die Sünden einzelner Gemeindeglieder hindern
den Gemeindebau und zerstören die Gemeinschaft der Glaubenden. Die
Scheidung zählt zu den eine Gemeinschaft der Glaubenden zerstörenden
Sünden. Im Alten Testament werden derartige Sünden "Vergehen" genannt.
Vergehen (hebräisch: chattat) geht zurück auf das Zeitwort, das soviel
heißt wie "ein Ziel verfehlen, sich vergehen" (R. Knierim). Es ist die
Sünde als Verfehlung und Verirrung, aber auch die sogenannte
"Schwachheitssünde" (F. Delitzsch). Dabei gibt es im Neuen Testament
keinen Grund dafür, Geschiedene aus der Gemeinde auszustoßen. Nur in
einem besonderen Fall von Unzucht schreibt Paulus an die Gemeinde in
Korinth: "Wisst ihr nicht, dass schon ein wenig Sauerteig den ganzen
Teig durchsäuert? Schafft den alten Sauerteig weg" (1Kor 5,6.7).
Die Antwort Gottes auf das Vergehen des Menschen, das Gemeinde
zerstört, ist Jesu Wort: "Wer in mir bleibt, bringt viel Frucht; denn
ohne mich könnt ihr nichts tun." Die Gemeinde muss an der Sünde
einzelner Glieder nicht zerbrechen. Gott bietet jedem, der in Schuld
geraten ist, wieder eine Verbindung an, die bis in die tiefsten Wurzeln
reicht. Es gibt keinen Christen, der nicht umkehren kann zu dem
Eingewurzeltsein in Jesus.
V. SCHEIDUNG IST DER BRUCH EINES HEILIGEN VERSPRECHENSEin
heiliges Versprechen ist ein vor Gott und vor einem Zeugen bei der
Trauung abgelegtes Gelübde (siehe das Versprechen der Liebe und der
Treue). Zu diesem feierlichen Versprechen gehört seine ewige
Gültigkeit. Aus dem durch ein vor Gottes Angesicht und mit dem Gebet um
Gottes Hilfe eingegangenen Gelübde kann sich der Mensch nicht ohne
weiteres selbst entlassen.
Es können jedoch Fälle eintreten, in denen der Mensch nicht mehr in
der Lage ist, ein gegebenes Gelübde einzuhalten. Da das Brechen des
Gelübdes der Ausbruch aus einer frei gewählten und besiegelten
Gemeinschaft mit Gott ist, ist das Verlassen des einmal Gelobten oder
Versprochenen Schuld. Wenn das Bleiben in dem durch ein Gelübde
versprochenen Bereich aber Schuldanhäufungen mit sich bringt, die eine
Gemeinschaft oder einen einzelnen Menschen bedrohen und in Schuld
verwickeln, sollte das Gelübde gelöst werden.
So gibt es Situationen, in denen das einmal Gelobte nicht mehr
aufrechtzuerhalten ist, weil massive menschliche Treulosigkeit das
Gelöbnis aushöhlte. Die Treulosigkeit im Beruf macht einen
Berufswechsel notwendig. Das Schuldigwerden zweier Ehepartner
aneinander, das lebensbedrohende Konsequenzen hat, führt in die
Scheidung.
Die Scheidung kann in bestimmten Fällen die kleinere von zwei Verschuldungen vor Gott sein. Schuld liegt in jedem Fall vor.
Es gibt keine Lösung eines Gelübdes ohne Schuld. Der, der sein
Treueversprechen nicht mehr einhalten kann, muss nach einem Weg suchen,
die auf ihm lastende Schuld zu bewältigen. Diesen Weg kann er in der
Regel nicht alleine finden.
Das Judentum hat dieser Erfahrung Rechnung getragen. Hier ist ein
genauer Weg festgelegt, den der zu gehen hat, der ein einmal abgelegtes
Gelübde nicht mehr erfüllen kann.
Der durch ein Gelübde Gebundene hat die Möglichkeit, einen das
Gelübdegesetz beherrschenden Gelehrten (einen Mumche) aufzusuchen oder
drei Glaubende um Beistand zu bitten. Unter Hinweis auf seine Reue
bittet er um Auflösung des Gelübdes. Diese wird ihm nach einem
eingehenden Gespräch dreimal zugesprochen, und zwar mit den Worten: "Es
sei dir erlaubt." Damit ist anstelle einer Beschwörung oder Androhung
das offizielle Freigeben getreten.
Auch der Christ ist auf einen ähnlichen Freispruch angewiesen. Er
kann erst dann in einem neuen Beruf Erfüllung finden, wenn er von den
Pflichten des alten freigesprochen ist. Ein Liebender, der sich einmal
versprochen hat, kann erst nach einem Lösungswort die durch die
Trennung entstandene Schuld und Belastung bewältigen. In einer
Gemeinschaft sollte keiner Zeuge des Gelobens oder Treueversprechens
eines Menschen sein, der nicht auch dazu bereit ist, einen Menschen in
der Stunde des Auflösens eines Gelübdes zu begleiten.
Gelübde sind Treueversprechen an Wendepunkten des Lebens. Gelübde
sind freiwillig. Sie sind "selbstauferlegte Opfer" (Nowak) oder
selbstgewählte bindende Verpflichtungen.
Die Lösung eines Gelübdes ohne Schuld gibt es nicht. Ein Mensch, der
sich von einem Gelübde lösen will oder muss, benötigt die Hilfe des
Lossprechens.
B DAS LEBEN ALLEIN - SINGLEDer Begriff "single" kam in den
70er Jahren des 20. Jahrhundert aus den USW nach Europa. Zunächst
wurden die Single als Gegensatz zu "married" verheiratet, also
"einzeln, unverheiratet, ledig" verstanden. In der Doktorarbeit von
Beate Küpper (2000) wurden die Single-Typen nach Freiwilligkeit und
Dauerhaftigkeit unterschieden.
| Dauerhaftigkeit |
freiwillig |
unfreiwillig |
| zeitweilig |
I Die Ambivalenten |
II Die Hoffenden |
| dauernd |
III Die Überzeugten |
IV Die Resignierten |
|
Danach sind die Ambivalenten freiwillig Single, aber durchaus offen für
eine Ehe/feste Beziehung.Die Überzeugten freiwilligen Single
bevorzugten es, Single zu sein. Sie haben nicht vor, etwas daran zu
ändern. Ihre Zahl ist dramatisch angestiegen. Für sie wurden die Namen Yetties, darunter versteht man Single, die jung und arbeitswütig sind, oder Nerds, hochintelligente und versponnene Zeitgenossen, oder auch Alpha-Single,
jung, erfolgreich und attraktiv, geprägt. Daneben gibt es die
hoffnungsvollen unfreiwilligen Single, die aktiv, aber erfolglos nach
einem Partner suchen. Schließlich die Resignierten unfreiwilligen
Single, die es einfach nicht geschafft haben, eine Ehe/feste
Partnerschaft einzugehen, obwohl sie dies gerne gewollt hätten, und nun
aufgegeben haben, also das Single-Dasein als ihr Schicksal annehmen
(nach Shostak, 1987, zitiert nach B. Küpper, S. 18).
Eine andere Einteilung der Single geht auf Schofer/Bender/Utz, 1991, zurück:
- der jugendlichen Single vor der Heirat, evtl. noch in der Ausbildung
(20-30jährige),
- der geschiedene oder nie verheiratet gewesene Single mittleren Alters
(30-40jährige),
- der "biologische" oder verwitwete Single (über 60jährige).
Im Umgang mit der Sexualität ist folgende Unterscheidung zu treffen:
- Single, die bewusst auf eine partnerschaftliche Sexualität verzichten.
- Single, die nach einer zerbrochenen Beziehung eine neue, dauerhafte Beziehung aufnehmen.
Außer Bedacht bleiben in diesem Referat die Single, die freie
Lebensgemeinschaften gewählt haben, das heißt solche, die im Konkubinat
leben.
I. ALLEINSTEHENDE, DIE BEWUSST AUF EINE PARTNERSCHAFTLICHE SEXUALITÄT VERZICHTEN
Drei Thesen:
- Jeder Mann, jede Frau, ist - was das Geschlechtsspezifische
anbelangt - ein in sich abgeschlossener ganzer Mensch mit einer ihm vom
Schöpfer verliehenen Sexualität.
- Es gibt eine Gabe der Enthaltsamkeit. Eine Gabe, ein
Charisma, kann nur Gott verleihen. Allein der, der diese Gottesgabe
besitzt, kann in völliger sexueller Enthaltsamkeit leben.
- Diese Gottesgabe muss immer erneut bejaht werden. "Der
Mensch ist bis in die sublimste Spiritualität hinein ein leibhaftes
Wesen", das heißt, er bleibt auch bei der höchsten Form der
Sublimierung seines Geschlechtstriebes Mann und Frau.
Auf dem Hintergrund dieser Thesen gilt es die Möglichkeit und die
Grenzen der sexuellen Entfaltung des Alleinstehenden aufzuzeigen. Unter
Alleinstehender ist jeder gemeint, der eine gescheiterte Beziehung
durchlebt hat, das heißt der als Lediger eine sexuelle Partnerschaft
eingegangen ist und der als Verheirateter eine Scheidung durchlitten
hat. Der Alleinstehende kann wie der Heranwachsende seine Sexualität
leben und erleben.
1. Die Freude an der eigenen Geschlechtlichkeit Der
Alleinstehende, der im Schatten einer zerbrochenen Beziehung lebt,
bejaht seine Triebkräfte und lernt, damit umzugehen, sie zu genießen
und zu kultivieren. Für den Alleinstehenden gibt es nicht nur die Wege
der Sublimierung, Verdrängung, Unterdrückung oder Heimlichkeit. Für das
Leben und Erleben der eigenen Sexualität haben sich zwei Begriffe
eingebürgert, von denen der eine nicht zutreffend ist und der andere
einen abwertenden negativen Unterton hat:
- Onanie hat ursprünglich nichts mit Eigensexualität zu tun. Sie ist
die Verweigerung der Nachkommenschaft innerhalb der im Alten Testament
üblichen sogenannten Leviratsehe. In dieser Institution war ein Mann
verpflichtet, die kinderlose Witwe seines Bruders zu heiraten, um
Nachkommen zu zeugen, die den Namen des Verstorbenen trugen. Dies
verweigerte Onan, und aus diesem Grund traf ihn die Strafe Gottes (1Mo
38,8-10).
- Der Begriff Masturbation taucht zum ersten Mal im 1. Jh.
n.Chr. auf. Er ist abgeleitet von manu und sturbo, mit der Hand
verunreinigen.
Auf beide Begriffe sollte verzichtet werden. Sie haben
nichts gemein mit der Freude an der eigenen Geschlechtlichkeit. Besser
- wenn auch erklärungsbedürftig - ist die Formulierung
"Eigensexualität".
Eigensexualität ist das Bejahen, Genießen und Umgehen mit der
eigenen Sexualität. Das Genießen der eigenen Sexualität ist eine
gewöhnliche Durchgangsphase der normalen Sexualentwicklung eines
Jugendlichen. Auf sie kann der Erwachsene, der keine Ehe eingeht sowie
der alleinlebende Geschiedene ohne Verwerflichkeit zurückgreifen.
"Reife Partner- und Ehefähigkeit ist die natürliche Voraussetzung für
christliche Ehelosigkeit."
Akzeptiert der Ehelose, dass außereheliche Beziehungen im
Widerspruch zu Gottes Gebot: "Du sollst (wirst) nicht ehebrechen"
stehen, so bleibt er auch beim Genießen und Kultivieren seiner
Triebkräfte ein Alleinstehender, einer, der im Schatten lebt. Die
vollkommene Vereinigung, das Einswerden mit einer anderen Person,
bleibt ihm versagt.
Die Forderung nach einer "Partnerschaft auf Zeit" als einer
"legalen Ausdrucksform des Zusammenlebens" für solche, "die nicht die
Fähigkeit oder Berufung haben, lebenslang allein oder lebenslang
verheiratet zu sein", ist mit dem Gebot Gottes zum Schutz der Ehe nicht
in Einklang zu bringen.
2. Gegenseitige Bejahung von Alleinstehenden und Verheirateten
Zwei Thesen:
- Jeder genießt die Vorzüge seiner Lebensform und übernimmt die
Verantwortung für sie - ohne gegenseitigen Neid!
- Die in unterschiedlichen Lebensformen Lebenden erkennen
einander an. Sie achten sich in der ihnen jeweils abverlangten
Verantwortung.
In der Bewegung der sogenannten keltischen Spiritualität gab es
kommunitäre Zusammenschlüsse, in der Mönche sowie Alleinstehende mit
der Möglichkeit einmal zu heiraten, das heißt Ledige mit offener
Lebensführung und Verheiratete mit Kindern lebten. Es war eine
Gemeinschaft, in der es jedem erlaubt war zu sein, wer er selber ist.
3. Natürliche Beziehungen zum anderen Geschlecht Der Mensch
wurde als Mann und Frau geschaffen, darum darf sich das Menschsein
niemals auf die Männlichkeit oder die Weiblichkeit beschränken. Der
ehelose Christ muss deshalb die Möglichkeit natürlicher Beziehungen zum
anderen Geschlecht haben. Frau und Mann in ihrer je konkreten Gestalt
können einander Partner sein, wie Arbeitskollegen, Bekannte und Freunde
dies auch für einen durch Liebe und Ehe Gebundenen sein können. Die
dabei zu beachtende Grenze ist das Vermeiden jeglicher Art eines
sexuellen Abenteuers.
4. Keuschheit Gemeinsames sexuelles Erleben ist der Ehe
vorbehalten. Akzeptiert der Alleinstehende, dass außereheliche
Beziehungen im Widerspruch zu Gottes Gebot: "Du sollst (wirst) nicht
ehebrechen" stehen, so bleibt ihm das Einswerden mit einer anderen
Person versagt.
II. HEIRAT NACH EINER ZERBROCHENEN BEZIEHUNG UND WIEDERHEIRAT GESCHIEDENER
1. Der Wunsch nach ganzheitlicher Partnerschaft Der Anteil
derer, die im Schatten einer zerbrochenen Beziehung leben, ist groß.
Sie empfinden die ihnen abverlangte Ehelosigkeit als Strafe, die sie
meinen, abbüßen zu müssen. Sie verzichten nicht freiwillig auf eine
neue Partnerschaft, sondern nur deshalb, weil sie sich sklavisch an
ihren ersten Partner gebunden fühlen. In solchen Fällen ist auf ein
Wort des Apostels Paulus zu hören: "Wenn aber der ungläubige Teil
durchaus die Trennung will, so lass ihn sich scheiden. In solchen
Fällen ist der Bruder oder die Schwester nicht sklavisch gebunden
(griechisch: dedoulowtai). Zu einem Leben in Frieden hat euch Gott
berufen" (1Kor 7,15).
Ausgangspunkt seiner Überlegungen war für Paulus die Ehe, die zwei
Nichtchristen miteinander geschlossen haben. Während ihrer Ehe wird
einer der Partner Christ. Dieser kann aber nicht schon deshalb die
Scheidung aus "Glaubensgründen" verlangen. Er soll vielmehr alles tun,
um mit dem nichtglaubenden Ehegatten zusammenzubleiben, denn dieser
kann durch ihn "geheiligt", gesegnet werden (1Kor 7,12-14). Tritt
jedoch der Fall ein, dass der nichtglaubende Teil die Bekehrung des
andern mit allen sich daraus ergebenden Folgen mit Füßen tritt und auf
Scheidung drängt, dann soll dieser in die Scheidung einwilligen. Die
ganzheitliche Beziehung, die eine sexuelle Partnerschaft einschließt,
ist für Paulus keine sklavische Bindung. Gott hat ihn zu einem Leben in
Frieden berufen. Mit der Vergebung der Sünden hört die sklavische
Bindung auf. Paulus bürdet dem in einer zerbrochenen Beziehung Lebenden
- genauso wenig wie Jesus der Sünderin (Joh 8) - eine lebenslang zu
tragende Last auf. Das Leben eines Geschiedenen, der die Vergebung Jesu
erhalten hat, ist ein freies Leben in Frieden. Dieses freie Leben in
Frieden kann auch bedeuten, dass Menschen nach einer zerbrochenen
Beziehung nicht in jedem Fall unverheiratet bleiben müssen.
Gerade Menschen, die als Nichtglaubende ganzheitliche Beziehungen
eingegangen sind, erleben es nicht selten, dass ihre Verbindung durch
die Bekehrung des einen Teils zerbricht und daraufhin der Weggang des
andern Teils zerbricht und daraufhin der Weggang des andern Teils
erfolgt. In diesem Fall ist nach Paulus der "Verstoßene" nicht
sklavisch gebunden. "Wenn der nichtgläubige Teil die Bekehrung des
andern samt den sich daraus ergebenden geistlichen und sittlichen
Folgerungen nicht annehmen kann und sich daraufhin von seinem
christlich gewordenen Ehegatten trennt, dann steht es diesem frei, sich
wieder zu verheiraten" (M. Thurian).
Auch für Menschen, die ihre Ehe geschlossen haben, bevor sie zum
Glauben an Jesus Christus kamen, ist es unverständlich, dass sie bei
einem Traubegehren nach vorausgegangener Scheidung unter Kirchenzucht
gestellt werden sollen. Max Thurian nennt ein solches Vorgehen
"gefährlich", auch wenn es unter "dem Vorwand der Treue zur Bibel"
geschieht.
Paare, die in einer ganzheitlichen Partnerschaft und in einer Ehe
lebten und ihre Seelsorger stehen vor einem kaum lösbaren
Gewissenskonflikt. Es ist das Hin- und Hergerissen-Sein zwischen dem
Wort Jesu: "Wer eine Geschiedene" - das heißt für mich: wer einen
Partner oder eine Partnerin heiratet, der oder die eine zerbrochene
Beziehung hinter sich hat - "bricht die Ehe." Das ist die eine Seite.
Die andere ist das Ringen um einen Neuanfang und die Trauung in Gottes
Gegenwart.
Wenn in diesem Konflikt ein Seelsorger zu der Entscheidung kommt,
Menschen nach einer zerbrochenen Beziehung vor Gottes Altar zu trauen,
"tut er es nicht im Namen irgendeines Rechtes oder eines erfüllten
Gesetzes, sondern im Namen der Vergebung durch das Kreuz Jesu Christi,
die auch die Sünde der Scheidung reinwaschen kann" (Th. Bovet).
2. Vergebung ohne Ausnahmeklausel Kein Ehebrecher, der zu
Jesus kam, wurde zurückgestoßen. Die Pharisäer hätten jene
"stadtbekannte Dirne" (Lk 7,37) am liebsten des Hauses verwiesen. Jesus
erkannte das Anliegen der Frau. Sie suchte die Umkehr und bekannte sich
zu Jesus als ihren Herrn. Zu der Sünderin sagte Jesus: "Deine Sünden
sind dir vergeben" (Lk 7,48). Den Pharisäern zugewandt, erklärte Jesus:
"Ihre vielen Sünden sind ihr vergeben, denn sie hat viel Liebe
erwiesen" (Lk 7,47).
Diese nicht leicht zu verstehende Aussage Jesu besagt: "Gott muss ihr
ihre Sünden, so viele es sind, vergeben haben, weil sie so große
dankbare Liebe erweise" (J. Jeremias).
Gott setzt alles daran, so erklärt Jesus im Gleichnis vom
verlorenen Schaf, dass kein "Verirrter" verloren geht (Mt 18,12-14).
Selbst das abgestufte Gemeindezuchtverfahren, das bis zum Ausschluss
aus der Gemeinde führen kann (Mt 18,17), gipfelt in der "grenzenlosen
Vergebungsbereitschaft" (W. Schrage). Im Anschluss an das Wort Jesu zur
Gemeindezucht fragte Petrus, ob es nicht einen Punkt gäbe, an dem die
Grenze der Vergebung erreicht sei. Jesus antwortete ihm: Petrus, du
musst dich völlig neu orientieren. Es reicht "nicht, siebenmal zu
vergeben, sondern siebenzigmal siebenmal" (Mt 18,22).
Nach der rabbinischen Gesetzesauslegung kann ein Mensch einem
andern, wenn es sich um ein und dieselbe Schuld handelt, dreimal
vergeben. Petrus geht mit seinem Angebot siebenmal zu vergeben weit
über die rabbinische Empfehlung hinaus. Und Jesus sagt: "Vergeben hat
keine Grenzen."
Wer Jesus nachfolgt, steht unter dem Gebot der grenzenlosen
Vergebungsbereitschaft Jesu. Vergebung ermöglicht einen Neuanfang (vgl.
Mt 5,43-48; 18,28ff; Lk 6,35; Joh 8,11). "Vergebung ist nicht nur das
Durchstreichen des Geschehenen, sondern auch das Schaffen neuen Lebens"
(W. Bienert).
Als Jesus im Vorhof des Tempels die Ehebrecherin freisprach, verbot
er ihr mit keinem Wort die Eheschließung mit ihrem Verlobten oder,
falls sie bereits verheiratet war, die Fortsetzung ihrer Ehe. Er sagte
der Frau, die sich zu ihrer Schuld und zu Jesus als ihrem Herrn
bekannte, lediglich: Beginn ein neues Leben! "Geh und sündige von nun
an nicht mehr" (Joh 8,11).
Ehebruch ist für Jesus kein Scheidungsgrund. Die sogenannte
Ausnahmeklausel für eine Ehescheidung lautet nicht: "es sei denn wegen
Ehebruch" (griechisch: moiceia), sondern: "es sei denn wegen Unzucht"
(griechisch: porneia, Mt 19,9). Ehebruch und Unzucht sind in der
Ursprache "deutlich verschiedene Handlungen" (Bo Reicke). Unzucht wird
dann zum Ehebruch, wenn dieser vom Ehebrecher bewusst fortgesetzt und
gewollt und nicht aufgegeben wird. Es gibt keinen Hinweis im Neuen
Testament, dass ein Mensch, der einmal in eine fremde Ehe eingebrochen
ist, danach nicht einen anderen Partner heiraten darf.
Ein Seelsorger, dem in einem Traugespräch von einem der Brautleute
ein Ehebruch bekannt wird, kann nicht deshalb schon das Traubegehren
der zu ihm Gekommenen ablehnen. Er wird vielmehr auf die Umkehr, die
Beichte und die Macht der Vergebung verweisen. Ist die Vergebung Gottes
zugesprochen und haben sich die Brautleute untereinander vergeben, gibt
es kein Hindernis für eine Trauung vor Gottes Altar. Vergebung gibt es
nicht nur im Falle von Ehebruch und vorehelichen Beziehungen. Das
Angebot der Vergebung gilt auch zwei Menschen, die in Worten und Taten
so aneinander schuldig geworden sind, dass ihre Ehe zerbrochen ist, Für
die Vergebung gibt es keine Ausnahmeklausel. Kein verantwortlicher
Seelsorger wird sich das Recht anmaßen, über die Schuld von Ehegatten
zu richten, deren Ehe zerstört und geschieden ist. "Wer von euch ohne
Sünde ist, der mag als erster einen Stein werden" (Joh 8,7).
So bleibt nur die Frage, ob die zerbrochene ganzheitliche
Partnerschaft und eine geschiedene Ehe in jedem Fall ein Hindernis für
einen Neuanfang in einer zweiten Ehe ist! Zwei Menschen können nach
einem vorausgegangenen Ehebruch oder nach vorehelichen Beziehungen auch
mit wechselnden Partnern nach Empfang der Vergebung eine Ehe vor Gott
schließen.
3. Trauung nach einer zerbrochenen ganzheitlichen Beziehung und die Trauung Geschiedener Ein
Seelsorger, der sich nach langem Ringen in einem solchen Fall für eine
Trauung entschließt, kann sich bei seiner Entscheidung auf kein Wort
des Neuen Testaments berufen, in dem ausdrücklich eine Wiedertrauung
erlaubt ist. Er wird dem Seelsorger, der unter Berufung auf Jesu Wort
grundsätzlich die Trauung Geschiedener verweigert, mit Ehrfurcht und
Hochschätzung begegnen. Konsequent wäre es jedoch, wenn ein solcher
Seelsorger auch keine Paare trauen würde, die zuvor mit einem anderen
Partner in vorehelichen Beziehungen lebten. Dasselbe gilt auch für
eheähnliche Verbindungen ohne Trauschein, die mit einem anderen Partner
geführt wurde als mit dem, der schlussendlich geheiratet werden soll.
Die Ehe vor Gott wird besiegelt durch das Einswerden der beiden
Partner. Wenn für Paare, die vor einer Trauung mit einem anderen
Partner in einer eheähnlichen Beziehung lebten, Vergebung, Neuanfang
und Trauung möglich ist, warum dann nicht auch für Geschiedene?
Die in Jesu Sühnetod gründende Vergebung gilt für alle Sünden. Sie
umfasst die Sünden der Gedanken und des Begehrens in gleicher Weise wie
die zur Tat gewordene Schuld. Für die Vergebung gibt es keine
Ausnahmeklausel!
Kommt ein Seelsorger im Vertrauen auf die Macht der Vergebung zur
Entscheidung, Menschen nach einer zerbrochenen Beziehung Geschiedene
wieder zu trauen, so ist diese Trauung kein Haus- oder
Winkelgottesdienst. Es ist ein Traugottesdienst in der Gemeinde.
Verschweigt ein Pfarrer bei einer solchen Trauung die Gebote und
Weisungen Jesu, wird er zum Ritus- und Religionslakaien. Er macht sich
schuldig vor Gott und schuldig vor Menschen.
Die kirchliche Trauung spricht in diesem Fall einen sogenannten
"Vorhalt" aus (G. Henning). Dieser kommt zum Ausdruck in speziellen
Formulierungen innerhalb des Traugottesdienstes. Der gesamte Ablauf des
Traugottesdienstes ist dadurch geprägt, dass es sich um einen Neuanfang
handelt. Der Zerbruch einer ganzheitlichen Beziehung wird nicht
verschwiegen. Einzelheiten werden jedoch nicht genannt, um die Partner
nicht bloßzustellen. Der "Vorhalt" nimmt Bezug auf das unter dem
Beichtsiegel geführte Traugespräch. Die vor den Traualtar Tretenden
werden so nicht beschämt, und die anwesenden Gemeindeglieder werden
nicht zu Richtern aufgerufen. Die Schuld, durch die die erste Beziehung
zerbrochen ist, bleibt Beichtgeheimnis.
In der Trauung haben die Stille Beichte, der öffentliche Zuspruch
der Vergebung für die bekannte und bereute Schuld sowie der Empfang des
Heiligen Abendmahls die zentrale Stellung schlechthin. In diesem Teil
des Traugottesdienstes wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es
für die Vergebung keine Ausnahmeklausel gibt. Mitte der Verknüpfung ist
die Botschaft zur Befreiung und zu einem Leben in Frieden.
Wer das Scheitern einer ganzheitlichen Beziehung oder eine Ehe als
eine Geschichte der Sünde und der göttlichen und menschlichen Vergebung
erlebt hat, den kann die Trauung in eine solche Tiefe der Gottesnähe
führen, dass er nun erst weiß und sagen kann, was Gnade ist (vgl. G.
Hennig). Die Texte, die bei einer solchen Trauung verlesen werden, sind
dieselben Texte wie bei jeder Trauung. Nach der Schriftlesung über die
Unscheidbarkeit der Ehe (Mt 19,4ff) wird folgender Abschnitt eingefügt.
"Die Ehe ist nach Jesu Wort unauflöslich. Wo auch Christen an
dieser Ordnung schuldig geworden sind, müssen wir (!) uns vor Gott
beugen. ‚Wenn du, Herr, Sünden anrechnen willst, Herr, wer will vor dir
bestehen?' Gottes Vergebung aber kann uns einen Neuanfang unter seiner
guten Lebensordnung schenken. Dazu verhelfe euch Gott."
Diese Formulierung gelten für die Trauung Geschiedener und in
Abwandlung für die Trauung von Paaren nach einer gescheiterten
ganzheitlichen Beziehung.
Die Traufragen lauten:
"Nachdem ich euch im Namen Gottes die Vergebung zugesprochen habe
und Gott euch einen Neuanfang ermöglicht hat, frage ich euch vor Gott
und dieser Gemeinde:
N.N., willst du N.N., den Gott dir anvertraut, als deinen Ehemann
lieben und ehren (die Gott dir anvertraut, als deine Ehefrau lieben und
ehren), die Ehe mit ihm (ihr) nach Gottes Gebot und Verheißung führen
in guten wie in bösen Tagen, bis der Tod euch scheidet, so antwortet:
Ja, mit Gottes Hilfe."
Diese Traufrage und das Versprechen vor Gott dürfen auch im
Traugottesdienst Geschiedener nicht fehlen. Es ist das heilige
Versprechen an dem von Gott ermöglichten Neuanfang. Der Segen über die
ineinandergefügten Hände lautet:
"Gott hat euch einen Neuanfang geschenkt. ‚Was Gott zusammengefügt hat, das soll der Mensch nicht scheiden' (Mt 19,6)."
Hier steht dem geschiedenen Teil noch einmal wie beim
Trauversprechen das ganze Trümmerfeld der zerbrochenen und geschiedenen
Ehe vor Augen. Um so größer aber ist die Sehnsucht nach dem
Gottessegen:
"Der Segen Gottes
des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes
komme über euch
und bleibe bei euch jetzt und immerdar."
"Friede sei mit euch" (Joh 20,19b).
Ein Pfarrer, der eine solche Trauung Geschiedener vollzieht, tut
dies nicht aufgrund einer direkten Weisung oder eines Gebotes Jesu. Er
tut es allein in der Hoffnung auf Gottes Barmherzigkeit und in der
Gewissheit, dass Gottes Vergeben ein neuschaffendes Handeln ist. Bei
einer Trauung Geschiedener ist und bleibt es das Gebet des Pfarrers:
"Wenn du, Herr, Sünden anrechnen willst,
o Herr, wer kann bestehen?
Doch bei dir ist die Vergebung,
dass man dich fürchte" (Ps 130,3).
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