Christustag 30.05.2002

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"Die im Schatten sieht man nicht - wenn Beziehungen scheitern"

Vortrag auf dem 11. Gemeindetag am 30. Mai 2002 in Stuttgart
von Dr. theol. Hansjörg Bräumer, Celle
In dem Tagebuch der 17jährigen Katharina finden sich folgende Einträge über die Scheidung ihrer Eltern:

"Nach außen hin lief die Ehe prima, auch während der Zeit, wie sich später herausstellte, als Vater schon eine Freundin hatte. Es war eine Ehe, wie ich sie mir immer vorgestellt hatte: Beide Partner streben nach gemeinsamen Zielen, haben Verständnis füreinander und sind auch noch nach vielen Jahren gemeinsamer Ehe zärtlich zueinander. Vor allem fand ich es toll, dass sie ihre Gefühle füreinander nie vor anderen versteckten. So kam es eben auch zu einem Kuss in der Öffentlichkeit. Das trug auch stark dazu bei, dass Außenstehende die Ehe meiner Eltern als vorbildlich und harmonisch bezeichneten.

Ich war 17 Jahre alt, als ich merkte, dass mein Vater uns belog. Seitdem machte ich mir sehr viele Gedanken. Immer öfter musste ich an eine Scheidung denken. Ich war immer sehr stolz auf meinen Vater. Er war mein Vorbild. Er hatte doch so viel geschafft. Gleichzeitig musste ich immer öfter an meine Mutter denken. Wie würde sie eine Scheidung verkraften? Sie tat mir leid, und ich wollte ihr gern helfen, aber wie? Ich glaube, dass sie sehr an meinem Vater hing und eine Scheidung eine große Enttäuschung bedeutete.

Wenige Wochen später konnte meine Mutter meinen Vater durch einen Zufall bei einem seiner Rendezvous mit der Freundin beobachten. Erst heute kann ich mir vorstellen, was das für ein Schock für meine Mutter gewesen sein muss.

Ein halbes Jahr später zog mein Vater dann zu seiner Freundin, die inzwischen geschieden war. Bei uns wurde es sehr ruhig zu Hause. Meine Schwester kam nur am Wochenende nach Hause, so dass meine Mutter und ich allein waren. Abends im Bett dachte ich viel nach, und oft kamen mir dabei die Tränen. Ich fragte mich, ob es eigentlich sinnvoll ist zu heiraten, und wie viele Ehen zerbrechen wieder! Würde ich eine solche Enttäuschung durchstehen, würde ich überhaupt mal heiraten? Wie kann man eigentlich nach bald 20jähriger Ehe seine Frau verlassen, ohne sichtlichen Grund? Wie kann man das Leben, das man sich in 20 Jahren aufgebaut hat, einfach im Stich lassen? Tausend Fragen bewegten mich, ohne dass ich eine richtige Antwort fand.

Ich sah meinen Vater jetzt nur noch selten. Ich wusste auch gar nicht mehr, über was ich mit ihm sprechen sollte. Was gingen ihn noch meine Probleme an? Die Enttäuschung war zu groß. Jedes Mal, wenn ich etwas zu ihm sagen wollte, saß mir ein Kloß im Hals. Einmal setzte er sich mit mir zusammen, um mir seine Gründe für die Trennung zu nennen. Ich fand alle sehr an den Haaren herbeigezogen. Es waren meist Dinge, die in den ersten Jahren der Ehe aufgetreten waren. Er erzählte, auf wie viel er verzichten musste, wie stark sein Leben eingeschränkt worden war.

Die Scheidung war dann nur noch eine formelle Sache. Seit wir eine neue Wohnung haben, sehe ich meinen Vater höchstens zweimal im Jahr. Ich bin auch gar nicht dran interessiert, ihn öfter zu treffen. Zu groß war die Enttäuschung. Es gibt nichts mehr, was mich an meinen Vater bindet. Für mich ist er wie ein fremder Mann."


Jede Scheidung ist ein Scheitern von einer auf ein ganzes Leben angelegten Beziehung. Es ist, als ob sich der Himmel mit Wolken bezieht. In der Regel beginnt wie im obigen Beispiel für einen der Geschiedenen ein Leben unter einer neuen Sonne. Es gibt jedoch - wie es das Sprichwort sagt - "Keine Sonne ohne Schatten". Im Schatten lebt die Verlassene oder der Verlassene nicht selten für den Rest seines ganzen Lebens. Der Schatten einer Scheidung aber fällt auch auf die in einer Ehe geborenen Kinder. Nicht selten wird ein Heranwachsender, der die Scheidung seiner Eltern erlebte, beziehungsunfähig. Er stellt sich nicht nur wie die 17jährige Katharina in ihrem Tagebuch die Frage: Würde ich eine solche Enttäuschung durchstehen? Würde ich überhaupt heiraten? Oft bleibt es nicht bei derartigen Fragen. Die Zahl derer, die infolge einer Scheidung allein blieben und derer, die aufgrund des Miterlebens einer Scheidung ihrer Eltern nicht geheiratet haben, ist nicht bekannt. Zerbrochene Beziehungen haben ihre Folgen.


A. ZERBROCHENE BEZIEHUNGEN

Was es bedeutet, wenn Beziehungen scheitern, ist ablesbar an dem Zerbruch einer Ehe. Es gilt jedoch in abgewandelter Weise von jedem Zerbruch einer Liebesbeziehung. Eine Liebesbeziehung ist immer dann gegeben, wenn zwei Menschen sich Liebe und Treue versprochen haben. Das gilt besonders dann, wenn die beiden ganzheitlich, das heißt einschließlich der Sexualität zusammenlebten. Das Ende einer solchen Beziehung kommt dem gleich, was die Bibel Scheidung nennt.


I. SCHEIDUNG IM ALTEN TESTAMENT UND IM JUDENTUM ZUR ZEIT JESU

Nach dem Alten Testament, jedoch auch im Judentum zur Zeit Jesu, steht die Scheidung nicht im Widerspruch zu den Geboten Gottes. Völlig anders ist dieses nach den Worten Jesu.


1. Der Scheidebrief

Im Gesetz des Alten Testaments gibt es eine geordnete Scheidung, eine Ehescheidung durch Verstoßung der Frau. Nach Mose, dem Vermittler des Gesetzes, konnte die Trennung einer Ehe durch einen Scheidebrief, den der Mann der Frau gab, vollzogen werden. Mose gab die Anweisung: "Wenn eine Frau das Wohlgefallen ihres Mannes nicht erlangt, weil er etwas Widerwärtiges an ihr entdeckt, schreibe er ihr einen Scheidebrief (5Mo 24,1). Der Streit unter den Gesetzesauslegern brach aus an der Diskussion über die Frage, was Mose mit dem "Widerwärtigen" gemeint haben kann. Zur Zeit Jesu hatte die Auseinandersetzung scharfe Formen angenommen. Die damals aufeinanderstoßenden Positionen muten in manchen Argumenten geradezu modern an. Eine Betrachtung der beiden miteinander streitenden Schulen kann deshalb manche Situation der Gegenwart beleuchten.


2. Die Entscheidung des Lehrhauses Rabbi Schammais

Rabbi Schammai starb im Jahre 15 vor Christi Geburt. Er hatte seine Schüler gelehrt, nur dann einer Scheidung zuzustimmen, wenn ein erwiesener Ehebruch vorliegt. Das "Widerwärtige" bzw. "Schändliche", von dem Mose sprach, ist für ihn Ehebruch. Nur in diesem Fall darf eine Frau entlassen werden. Nach Rabbi Schammai und seinen Schülern gehen die Partner mit ihrer Eheschließung einen Bund ein, der auf immer besteht und in Treue gehalten wird. Schammai beruft sich in seiner Argumentation auf ein Wort des Propheten Maleachi: "Der Herr war Zeuge zwischen dir und der Frau deiner Jugend, der du treulos geworden bist, obwohl sie doch deine Gefährtin und deine Frau ist, mit der du den Bund geschlossen hast... Darum seht euch vor in eurem Geist, und werde keiner treulos der Frau seiner Jugend... Wer ihr gram ist und sie verstößt, spricht der Herr, der Gott Israels, der bedeckt mit Frevel sein Kleid, spricht der Herr Zebaoth... Brecht nicht die Treue!" (Mal 2,14-16). Die Scheidung kann nur vollzogen werden, wenn ein erwiesener Ehebruch vorliegt, das heißt bei Nachweis eines erfolgten Ehe- und damit Bundesbruches.


3. Die Entscheidung des Lehrhauses Rabbi Hillels

Rabbi Hillel starb im Jahre 20 nach Christi Geburt. Er ging in seinen Auslegungen von einer aramäischen Übersetzung des 5. Mosebuches aus, in der das Wort "Widerwärtiges" übertragen wird mit "Übertretung eines Wortes". Die Übertretung eines Wortes aber lag - so lehrte Rabbi Hillel seine Schüler - jedem Ungehorsam gegenüber dem Mann zugrunde. Ein Mann kann sich von seiner Frau, wenn diese ihm den Gehorsam verweigert, scheiden lassen. Die "Übertretung des Wortes" wurde von Rabbi Hillel selbst noch ausgeweitet auf alle möglichen Unzufriedenheiten, die ein Mann mit seiner Frau haben kann. So lehrte Rabbi Hillel: Bereits das Anbrennenlassen des Essens ist Grund genug, seine Frau zu entlassen.

Von hier ist es nur ein kleiner Schritt bis zur Scheidungslehre des Rabbi Akiba. Rabbi Akiba, ein Schüler Hillels - er starb im Jahre 135 nach Christi Geburt -, sagt: "Man kann die Frau entlassen, wenn man eine andere findet, die schöner ist."

So modern die Scheidungsargumente der Theologenschulen zur Zeit Jesu auch anmuten, ein Unterschied zur heutigen Praxis der schnellen und leichten Scheidung darf nicht übersehen werden. Heute kann die Ehe auf Antrag eines der Ehegatten, auf Antrag des Mannes oder der Frau, geschieden werden. Damals gab es in der Scheidung nur eine Einbahnstraße. Allein der Mann konnte seine Frau verstoßen. Die Frau war dem Mann ausgeliefert. Der Mann war Herr der Frau. Nach dem Sündenfall hatte die Geschlechtlichkeit ihre Urform verloren. Statt des Ein-Fleisch-Werdens bestimmen seit jenem Augenblick Siegen und Unterliegen, Hörigkeit und Despotentum die Gemeinschaft der Geschlechter. Das alles ist keine Schöpfungsordnung, sondern Schöpfungszerstörung. Eine Folge dieser Schöpfungszerstörung war die Praxis der Eheschließung, die im Alten Testament bis zur Zeit Jesu in Geltung war.

Es ist anzunehmen, dass die Jünger mit Schülern aus der Schule Hillels und Schammais diskutierten, das heißt: Ernstzunehmende Theologen stellten Jesus die Frage: Was ist wirklich Gottes Wille in Sachen Ehescheidung? Dabei muss offen bleiben, ob die sich unterscheidenden Rabbinen-Schulen in Jesus eine Schlichtung erwarteten, oder ob sie ihm eine Falle stellen wollten.


II. DAS GRUNDSÄTZLICHE NEIN JESU ZUR SCHEIDUNG

In vier verschiedenen Situationen verweist Jesus auf die Unauflöslichkeit der Ehe. Ehescheidung ist für Jesus in jedem Fall ein Schuldigwerden vor Gott. Eine Scheidung kommt für Jesus einem Ehebruch gleich.

  1. In der Bergpredigt (Matthäus 5,32)
    Ich aber sage euch:Wer sich von seiner Frau scheidet außer aufgrund von Unzucht, der ver-schuldet es, dass dann Ehebruch mit ihr verübt wird, und wer eine ge-schiedene Frau heiratet, begeht Ehebruch.

  2. In einem Streitgespräch mit den Pharisäern (Matthäus 19,9)
    Ich aber sage euch:Wer sich von seiner Frau scheidet - es sei denn wegen Unzucht - und eine andere heiratet, der bricht die Ehe, und wer eine Geschiedene heiratet, begeht ebenfalls Ehebruch.

  3. Bei einer Jüngerbelehrung im Anschluss an ein Streitgespräch mit den Pharisäern (Markus 10,11.12)
    Wer sich von seiner Frau scheidet und eine andere heiratet, begeht ihr (= der ersten Frau) gegenüber Ehebruch; und ebenso, wenn sie sich von ihrem Mann scheidet und einen andern heiratet, so begeht sie Ehebruch.

  4. Im Zusammenhang einer Zurechtweisung der Pharisäer (Lukas 16,18)
    Wer seine Frau entlässt und eine andere heiratet, begeht Ehebruch; und wer eine von ihrem Mann geschiedene Frau heiratet, begeht ebenfalls Ehebruch.


Jesus wendet sich scharf und bestimmt gegen die Ehescheidung. Er weist nachdrücklich darauf hin, dass die alttestamentliche Möglichkeit, seine Ehefrau zu verstoßen, keine Ordnung des Schöpfers ist. Er nennt dieses von den Pharisäern angeführte "Recht" eine Notordnung, die Mose aufzeigte. Mose, so sagt Jesus, erlaubte den Scheidebrief um der "Hartherzigkeit der Menschen willen" (Mt 19,8).

Jesu Ziel ist und bleibt es, Menschen dazu einzuladen, zur Ordnung des Schöpfers zurückzukehren. Für Jesus ist die Ehe nach dem Willen des Schöpfers unscheidbar. Aufgrund des Festhaltens Jesu an der Unauflöslichkeit der Ehe schreibt der Apostel Paulus: "Den Verheirateten aber gebiete ich - nein, nicht ich, sondern der Herr -, dass eine Frau sich von ihrem Mann nicht scheiden soll... Ebenso soll auch ein Mann seine Frau nicht entlassen" (1Kor 7,10.11). Scheidung ist in jedem Fall ein Verstoß gegen das Wort Jesu von der Unauflöslichkeit der Ehe. Wer eine Scheidung begehrt oder in die Scheidung willigt, versäumt das Ziel, das "aus den gottgeschenkten Möglichkeiten erreichbar ist" (G. Koch). Ehescheidung hängt für Jesus sehr eng mit Ehebruch zusammen. Der Grundtenor der vier Worte Jesu zur Ehescheidung lautet: "Wer sich scheidet, bricht die Ehe." Scheidung ist für Jesus die Zerstörung der von Gott gestifteten Gemeinschaft.

Mit einem in die Zukunft weisenden und für alle Zeiten verbindlichen Wort kennzeichnet Gott bereits bei der Stiftung der ersten Ehe die Ehe als exklusive Gemeinschaft zwischen Mann und Frau. "Der Mann verlässt Vater und Mutter und hängt seiner Frau an" (1Mo 2,24). Mit diesem Wort löst Gott den in jeder Ehe auftretenden Konflikt zwischen Naturrecht und Eherecht. Da ist auf der einen Seite das Recht der Familie, auf der anderen Seite das durch die Ehe begründete Recht als exklusive Gemeinschaft der Ehepartner. Nach Gottes Willen und Ordnung gehören "Mann und Frau enger zusammen als Eltern und Kinder."

Gott stiftet die Ehe als eine exklusive Gemeinschaft. Wer immer eine Ehe scheidet, wird schuldig vor Gott.


III. SCHEIDUNG IN AUSNAHMEFÄLLEN

Innerhalb der Texte, in denen Jesus die Ehescheidung mit Ehebruch gleichsetzt, spricht Jesus zweimal von einem Ausnahmefall, in welchem eine Ehescheidung stattfinden darf (Mt 5,32; 19,9). Auch Paulus rechnet mit der Tatsache einer zerstörten Ehe und fasst die Ehescheidung ins Auge (1Kor 7,10.11.15).

1. Ehescheidung im Falle der Unzucht
Die beiden Worte, in denen Jesus die Scheidung im Falle von Unzucht zugesteht, sind unterschiedlich formuliert, der Sinn ist jedoch der gleiche. Die beiden sogenannten Ausnahmeklauseln haben den Wortlaut:
"außer aufgrund von Unzucht"(Mt 5,32) und "es sei denn wegen Unzucht" (Mt 19,9).

Der Begriff "Unzucht" (griechisch: porneia) wurde in der Alten Kirche, bei den Reformatoren und auch in späteren Übersetzungen mit "Ehebruch" (griechisch: moiceia) gleichgesetzt. Man verstand unter Unzucht den außerehelichen Geschlechtsumgang und den damit vollzogenen Ehebruch. Diese Deutung übersieht, dass im Neuen Testament deutlich zwischen Ehebruch (griechisch: moiceia)) und Unzucht (griechisch: porneia)) unterschieden wird. Problematisch wird die Deutung "Unzucht ist gleich Ehebruch" schon dann, wenn man sich an Jesu Wort vom Ehebruch, der im Herzen geschieht, erinnert. "Man wird doch nicht behaupten wollen, dass überall da, wo Matthäus 5,28 zutrifft, auch eine Ehescheidung erlaubt ist" (H. Baltensweiler). Der von Jesus gebrauchte Begriff "Unzucht" (griechisch: porneia) entspricht dem alttestamentlichen Wort "Hurerei" (hebräisch: senunim). Die überwiegende Zahl der Stellen, die im Alten Testament von Unzucht handeln, bezieht sich auf die Prostitution. Prostituierte verkaufen ihre Geschlechtsorgane. Das griechische Wort "Dirne" (pornh) ist abgeleitet von dem Zeitwort verkaufen (pernumi). Prostitution (porneia) ist Unzucht, die eine Ehe zerstört.

Zur Unzucht zählt nach dem alttestamentlichen Gesetz außer der Prostitution auch der widernatürliche Geschlechtsverkehr: Die Homotropie wird eine "Gräueltat" genannt und der geschlechtliche Verkehr mit Tieren eine "schändliche Versündigung" (3Mo 18,22.23).

Zu den "Unzuchtsünden" aber rechnet das Heiligkeitsgesetz auch das Kindesopfer, die Verunreinigung durch Ehebruch und den geschlechtlichen Umgang mit einer Frau während ihrer Periode (3Mo 18,19-21). Ehebruch ist immer dann Hurerei, wenn er fortgesetzt oder mit häufig wechselnden Frauen bzw. Männern praktiziert wird.

Jesus spricht in der Ausnahmeklausel nicht vom Ehebruch im herkömmlichen Sinn, sondern von Unzucht. Unzucht kann am ehesten wiedergegeben werden mit dem Begriff seelischer und körperlicher Grausamkeit. Diese liegt in folgenden Fällen vor:

  1. beim Verkauf des Leibes (Prostitution)
  2. bei Homosexualität, genauer Homotropie
  3. bei dem Verkehr mit Tieren
  4. bei Nichtachtung der Würde des anderen
  5. bei Kindesmissbrauch
  6. bei bewusst weitergeführten außerehelichen Beziehungen.



2. Ehescheidung bei Religionsverschiedenheiten
In seiner Stellung zur Ehescheidung legt Paulus zuerst die Anordnung Jesu aus: "Was Gott zusammengefügt hat, das soll der Mensch nicht scheiden" (Mt 19,6). Er spricht im Namen Jesu, indem er sagt: "Das gebiete nicht ich, sondern der Herr: Die Frau soll sich von ihrem Mann nicht scheiden... und ein Mann soll seine Frau nicht entlassen" (1Kor 7,10.11).

Vermutlich hat Paulus eine bestimmte Frau vor Augen, die sich scheiden ließ, als sie noch Heidin war, nach ihrer Bekehrung der Gemeinde beitritt und damit die Christen von Korinth vor eine bereits geschehene Tatsache stellt. In diesem Fall, so sind die Worte des Paulus zu verstehen, kann sie ohne weiteres in die Gemeinde aufgenommen werden. Für ihr persönliches Leben aber bleibt ihr nur die Möglichkeit, nicht wieder zu heiraten oder aber zu ihrem Mann zurückzukehren.

Im Anschluss an diesen Sonderfall geht Paulus auf die Problematik, die in einer Ehe zwischen einem Heiden und einer Christin entstehen kann, ein. Dabei ist zunächst festzustellen, dass Paulus auch die Ehe zwischen Heiden und Christen sehr hoch eingeschätzt hat. In einer Ehe zwischen einem Heiden und einem Christen ist der nicht-christliche Ehepartner so sehr mit dem christlichen verbunden, dass er in die Sphäre der Christusheiligkeit mit einbezogen ist. In einer solchen Ehe ist die Gemeinschaft mit Christus stärker als die nichtchristliche Welt. Deshalb soll der christliche Teil mit dem heidnischen die Ehe aufrechterhalten, solange der heidnische Teil damit einverstanden ist. Eine zwischen Partnern verschiedener Religionen geschlossene Ehe darf nur dann geschieden werden, wenn dies der heidnische Teil verlangt und darauf besteht (vgl. 1Kor 7,15). Mit diesem Wort zur Ehescheidung kann sich Paulus auf das Herrenwort berufen: "Wahrlich, ich sage euch: Es ist niemand, der Haus oder Frau oder Brüder... um des Reiches Gottes willen verlassen hat, der es nicht vielfältig empfangen würde in dieser Zeit und in der zukünftigen Welt das ewige Leben" (Lk 18,29f). Unter dem Verlassen der Frau ist auch hier nichts anderes zu verstehen als die Ehescheidung. Die Ehescheidungsklausel des Apostels Paulus ist keine Rechtfertigung für ein willkürliches böswilliges Verlassen eines Ehepartners. Die Initiative muss vom heidnischen Partner ausgehen. Verlangt dieser unabdingbar die Scheidung, so sagt dieser sich aus dem Herrschaftsbereich Gottes los. Er trennt sich nicht nur von seinem Ehepartner, sondern von Gott.


IV. SCHEIDUNG UND IHRE FOLGEN

In den Ausnahmeklauseln für eine Scheidung nennt Jesus Unzucht als Sünde, die eine Ehe zerfressen und zerstören kann. Die Unzuchtsünden sind immer verbunden mit seelischer und körperlicher Grausamkeit. Im Falle der Missachtung der Würde eines Ehepartners äußert sie sich in psychischen und physischen Verletzungen. Die Schuldskala umfasst das Aufhören des liebevollen und zärtlichen täglichen Umgangs (= Eros-Zerfall), das sich gegenseitige körperliche Entziehen, Quälereien, Vergewaltigung des Ehepartners bis hin zum seelischen und körperlichen Mord. Seelische und körperliche Grausamkeit der Ehepartner trifft immer zugleich die gemeinsamen Kinder. Die Kinder hören und sehen mit, was sich ihre Eltern antun.

Nicht selten werden die Kinder parteiisch in die Zerwürfnisse mit eingezogen. Ein Kind kann die Probleme der Erwachsenen nicht bewältigen. Vielmehr zerstören die Ehepartner das Leben ihrer Kinder.

Die Scheidung aufgrund von seelischer und körperlicher Grausamkeit ist eine Notordnung. Da es in dieser Welt unmenschliche und tote Ehen gibt, Gott aber "nicht das Leid, sondern das Leben seiner Geschöpfe will, gibt es als äußerste Möglichkeit die Scheidung. Wo sie erfolgt, wird Sünde geordnet; aber das Gebot bleibt in Kraft" (M Seitz). Die Scheidung ist in diesem Fall nichts anderes als "das Begräbnis einer toten Ehe" (Th. Bovet).

Die Scheidung, auch wenn sie nichts anderes mehr ist als "das Begräbnis einer toten Ehe", ist die Folge der Sünde im Sinne der Verschuldung gegen den Partner und des Schuldigwerdens an den gemeinsamen Kindern. Die Scheidung hat wie jede Sünde einen "theologischen, einen anthropologischen, soziologischen und einen ekklesialen Negativaspekt" (A. Adam).

Ein an Jesus Christus glaubendes Ehepaar ist immer eingebunden in eine Gemeinschaft von Christen. Scheidung aber ist - wie jeder Verstoß gegen Jesu Wort, wie jede Sünde - der Hauptfeind der Glaubwürdigkeit eines Christen. Durch die Sünde Einzelner verliert eine Gemeinde ihre missionarische Stoßkraft. Was Christen mit der Gnade Gottes in oft unvergleichlichem Bemühen aufgebaut haben, machen einzelne Sünder in Sekundenschnelle zunichte. Die Sünden einzelner Gemeindeglieder hindern den Gemeindebau und zerstören die Gemeinschaft der Glaubenden. Die Scheidung zählt zu den eine Gemeinschaft der Glaubenden zerstörenden Sünden. Im Alten Testament werden derartige Sünden "Vergehen" genannt. Vergehen (hebräisch: chattat) geht zurück auf das Zeitwort, das soviel heißt wie "ein Ziel verfehlen, sich vergehen" (R. Knierim). Es ist die Sünde als Verfehlung und Verirrung, aber auch die sogenannte "Schwachheitssünde" (F. Delitzsch). Dabei gibt es im Neuen Testament keinen Grund dafür, Geschiedene aus der Gemeinde auszustoßen. Nur in einem besonderen Fall von Unzucht schreibt Paulus an die Gemeinde in Korinth: "Wisst ihr nicht, dass schon ein wenig Sauerteig den ganzen Teig durchsäuert? Schafft den alten Sauerteig weg" (1Kor 5,6.7).

Die Antwort Gottes auf das Vergehen des Menschen, das Gemeinde zerstört, ist Jesu Wort: "Wer in mir bleibt, bringt viel Frucht; denn ohne mich könnt ihr nichts tun." Die Gemeinde muss an der Sünde einzelner Glieder nicht zerbrechen. Gott bietet jedem, der in Schuld geraten ist, wieder eine Verbindung an, die bis in die tiefsten Wurzeln reicht. Es gibt keinen Christen, der nicht umkehren kann zu dem Eingewurzeltsein in Jesus.


V. SCHEIDUNG IST DER BRUCH EINES HEILIGEN VERSPRECHENS

Ein heiliges Versprechen ist ein vor Gott und vor einem Zeugen bei der Trauung abgelegtes Gelübde (siehe das Versprechen der Liebe und der Treue). Zu diesem feierlichen Versprechen gehört seine ewige Gültigkeit. Aus dem durch ein vor Gottes Angesicht und mit dem Gebet um Gottes Hilfe eingegangenen Gelübde kann sich der Mensch nicht ohne weiteres selbst entlassen.

Es können jedoch Fälle eintreten, in denen der Mensch nicht mehr in der Lage ist, ein gegebenes Gelübde einzuhalten. Da das Brechen des Gelübdes der Ausbruch aus einer frei gewählten und besiegelten Gemeinschaft mit Gott ist, ist das Verlassen des einmal Gelobten oder Versprochenen Schuld. Wenn das Bleiben in dem durch ein Gelübde versprochenen Bereich aber Schuldanhäufungen mit sich bringt, die eine Gemeinschaft oder einen einzelnen Menschen bedrohen und in Schuld verwickeln, sollte das Gelübde gelöst werden.

So gibt es Situationen, in denen das einmal Gelobte nicht mehr aufrechtzuerhalten ist, weil massive menschliche Treulosigkeit das Gelöbnis aushöhlte. Die Treulosigkeit im Beruf macht einen Berufswechsel notwendig. Das Schuldigwerden zweier Ehepartner aneinander, das lebensbedrohende Konsequenzen hat, führt in die Scheidung.

Die Scheidung kann in bestimmten Fällen die kleinere von zwei Verschuldungen vor Gott sein. Schuld liegt in jedem Fall vor.

Es gibt keine Lösung eines Gelübdes ohne Schuld. Der, der sein Treueversprechen nicht mehr einhalten kann, muss nach einem Weg suchen, die auf ihm lastende Schuld zu bewältigen. Diesen Weg kann er in der Regel nicht alleine finden.

Das Judentum hat dieser Erfahrung Rechnung getragen. Hier ist ein genauer Weg festgelegt, den der zu gehen hat, der ein einmal abgelegtes Gelübde nicht mehr erfüllen kann.

Der durch ein Gelübde Gebundene hat die Möglichkeit, einen das Gelübdegesetz beherrschenden Gelehrten (einen Mumche) aufzusuchen oder drei Glaubende um Beistand zu bitten. Unter Hinweis auf seine Reue bittet er um Auflösung des Gelübdes. Diese wird ihm nach einem eingehenden Gespräch dreimal zugesprochen, und zwar mit den Worten: "Es sei dir erlaubt." Damit ist anstelle einer Beschwörung oder Androhung das offizielle Freigeben getreten.

Auch der Christ ist auf einen ähnlichen Freispruch angewiesen. Er kann erst dann in einem neuen Beruf Erfüllung finden, wenn er von den Pflichten des alten freigesprochen ist. Ein Liebender, der sich einmal versprochen hat, kann erst nach einem Lösungswort die durch die Trennung entstandene Schuld und Belastung bewältigen. In einer Gemeinschaft sollte keiner Zeuge des Gelobens oder Treueversprechens eines Menschen sein, der nicht auch dazu bereit ist, einen Menschen in der Stunde des Auflösens eines Gelübdes zu begleiten.

Gelübde sind Treueversprechen an Wendepunkten des Lebens. Gelübde sind freiwillig. Sie sind "selbstauferlegte Opfer" (Nowak) oder selbstgewählte bindende Verpflichtungen. Die Lösung eines Gelübdes ohne Schuld gibt es nicht. Ein Mensch, der sich von einem Gelübde lösen will oder muss, benötigt die Hilfe des Lossprechens.


B DAS LEBEN ALLEIN - SINGLE

Der Begriff "single" kam in den 70er Jahren des 20. Jahrhundert aus den USW nach Europa. Zunächst wurden die Single als Gegensatz zu "married" verheiratet, also "einzeln, unverheiratet, ledig" verstanden. In der Doktorarbeit von Beate Küpper (2000) wurden die Single-Typen nach Freiwilligkeit und Dauerhaftigkeit unterschieden.

Dauerhaftigkeit freiwillig unfreiwillig
zeitweilig I Die Ambivalenten II Die Hoffenden
dauernd III Die Überzeugten IV Die Resignierten

Danach sind die Ambivalenten freiwillig Single, aber durchaus offen für eine Ehe/feste Beziehung.Die Überzeugten freiwilligen Single bevorzugten es, Single zu sein. Sie haben nicht vor, etwas daran zu ändern. Ihre Zahl ist dramatisch angestiegen. Für sie wurden die Namen Yetties, darunter versteht man Single, die jung und arbeitswütig sind, oder Nerds, hochintelligente und versponnene Zeitgenossen, oder auch Alpha-Single, jung, erfolgreich und attraktiv, geprägt. Daneben gibt es die hoffnungsvollen unfreiwilligen Single, die aktiv, aber erfolglos nach einem Partner suchen. Schließlich die Resignierten unfreiwilligen Single, die es einfach nicht geschafft haben, eine Ehe/feste Partnerschaft einzugehen, obwohl sie dies gerne gewollt hätten, und nun aufgegeben haben, also das Single-Dasein als ihr Schicksal annehmen (nach Shostak, 1987, zitiert nach B. Küpper, S. 18).


Eine andere Einteilung der Single geht auf Schofer/Bender/Utz, 1991, zurück:
  • der jugendlichen Single vor der Heirat, evtl. noch in der Ausbildung (20-30jährige),

  • der geschiedene oder nie verheiratet gewesene Single mittleren Alters (30-40jährige),

  • der "biologische" oder verwitwete Single (über 60jährige).


Im Umgang mit der Sexualität ist folgende Unterscheidung zu treffen:
  • Single, die bewusst auf eine partnerschaftliche Sexualität verzichten.

  • Single, die nach einer zerbrochenen Beziehung eine neue, dauerhafte Beziehung aufnehmen.
Außer Bedacht bleiben in diesem Referat die Single, die freie Lebensgemeinschaften gewählt haben, das heißt solche, die im Konkubinat leben.


I. ALLEINSTEHENDE, DIE BEWUSST AUF EINE PARTNERSCHAFTLICHE SEXUALITÄT VERZICHTEN

Drei Thesen:
  1. Jeder Mann, jede Frau, ist - was das Geschlechtsspezifische anbelangt - ein in sich abgeschlossener ganzer Mensch mit einer ihm vom Schöpfer verliehenen Sexualität.

  2. Es gibt eine Gabe der Enthaltsamkeit. Eine Gabe, ein Charisma, kann nur Gott verleihen. Allein der, der diese Gottesgabe besitzt, kann in völliger sexueller Enthaltsamkeit leben.
  3. Diese Gottesgabe muss immer erneut bejaht werden. "Der Mensch ist bis in die sublimste Spiritualität hinein ein leibhaftes Wesen", das heißt, er bleibt auch bei der höchsten Form der Sublimierung seines Geschlechtstriebes Mann und Frau.


Auf dem Hintergrund dieser Thesen gilt es die Möglichkeit und die Grenzen der sexuellen Entfaltung des Alleinstehenden aufzuzeigen. Unter Alleinstehender ist jeder gemeint, der eine gescheiterte Beziehung durchlebt hat, das heißt der als Lediger eine sexuelle Partnerschaft eingegangen ist und der als Verheirateter eine Scheidung durchlitten hat. Der Alleinstehende kann wie der Heranwachsende seine Sexualität leben und erleben.


1. Die Freude an der eigenen Geschlechtlichkeit
Der Alleinstehende, der im Schatten einer zerbrochenen Beziehung lebt, bejaht seine Triebkräfte und lernt, damit umzugehen, sie zu genießen und zu kultivieren. Für den Alleinstehenden gibt es nicht nur die Wege der Sublimierung, Verdrängung, Unterdrückung oder Heimlichkeit. Für das Leben und Erleben der eigenen Sexualität haben sich zwei Begriffe eingebürgert, von denen der eine nicht zutreffend ist und der andere einen abwertenden negativen Unterton hat:
  • Onanie hat ursprünglich nichts mit Eigensexualität zu tun. Sie ist die Verweigerung der Nachkommenschaft innerhalb der im Alten Testament üblichen sogenannten Leviratsehe. In dieser Institution war ein Mann verpflichtet, die kinderlose Witwe seines Bruders zu heiraten, um Nachkommen zu zeugen, die den Namen des Verstorbenen trugen. Dies verweigerte Onan, und aus diesem Grund traf ihn die Strafe Gottes (1Mo 38,8-10).

  • Der Begriff Masturbation taucht zum ersten Mal im 1. Jh. n.Chr. auf. Er ist abgeleitet von manu und sturbo, mit der Hand verunreinigen.

Auf beide Begriffe sollte verzichtet werden. Sie haben nichts gemein mit der Freude an der eigenen Geschlechtlichkeit. Besser - wenn auch erklärungsbedürftig - ist die Formulierung "Eigensexualität".

Eigensexualität ist das Bejahen, Genießen und Umgehen mit der eigenen Sexualität. Das Genießen der eigenen Sexualität ist eine gewöhnliche Durchgangsphase der normalen Sexualentwicklung eines Jugendlichen. Auf sie kann der Erwachsene, der keine Ehe eingeht sowie der alleinlebende Geschiedene ohne Verwerflichkeit zurückgreifen. "Reife Partner- und Ehefähigkeit ist die natürliche Voraussetzung für christliche Ehelosigkeit."

Akzeptiert der Ehelose, dass außereheliche Beziehungen im Widerspruch zu Gottes Gebot: "Du sollst (wirst) nicht ehebrechen" stehen, so bleibt er auch beim Genießen und Kultivieren seiner Triebkräfte ein Alleinstehender, einer, der im Schatten lebt. Die vollkommene Vereinigung, das Einswerden mit einer anderen Person, bleibt ihm versagt.

Die Forderung nach einer "Partnerschaft auf Zeit" als einer "legalen Ausdrucksform des Zusammenlebens" für solche, "die nicht die Fähigkeit oder Berufung haben, lebenslang allein oder lebenslang verheiratet zu sein", ist mit dem Gebot Gottes zum Schutz der Ehe nicht in Einklang zu bringen.


2. Gegenseitige Bejahung von Alleinstehenden und Verheirateten
Zwei Thesen:
  1. Jeder genießt die Vorzüge seiner Lebensform und übernimmt die Verantwortung für sie - ohne gegenseitigen Neid!
  2. Die in unterschiedlichen Lebensformen Lebenden erkennen einander an. Sie achten sich in der ihnen jeweils abverlangten Verantwortung.


In der Bewegung der sogenannten keltischen Spiritualität gab es kommunitäre Zusammenschlüsse, in der Mönche sowie Alleinstehende mit der Möglichkeit einmal zu heiraten, das heißt Ledige mit offener Lebensführung und Verheiratete mit Kindern lebten. Es war eine Gemeinschaft, in der es jedem erlaubt war zu sein, wer er selber ist.


3. Natürliche Beziehungen zum anderen Geschlecht
Der Mensch wurde als Mann und Frau geschaffen, darum darf sich das Menschsein niemals auf die Männlichkeit oder die Weiblichkeit beschränken. Der ehelose Christ muss deshalb die Möglichkeit natürlicher Beziehungen zum anderen Geschlecht haben. Frau und Mann in ihrer je konkreten Gestalt können einander Partner sein, wie Arbeitskollegen, Bekannte und Freunde dies auch für einen durch Liebe und Ehe Gebundenen sein können. Die dabei zu beachtende Grenze ist das Vermeiden jeglicher Art eines sexuellen Abenteuers.


4. Keuschheit
Gemeinsames sexuelles Erleben ist der Ehe vorbehalten. Akzeptiert der Alleinstehende, dass außereheliche Beziehungen im Widerspruch zu Gottes Gebot: "Du sollst (wirst) nicht ehebrechen" stehen, so bleibt ihm das Einswerden mit einer anderen Person versagt.


II. HEIRAT NACH EINER ZERBROCHENEN BEZIEHUNG UND WIEDERHEIRAT GESCHIEDENER

1. Der Wunsch nach ganzheitlicher Partnerschaft
Der Anteil derer, die im Schatten einer zerbrochenen Beziehung leben, ist groß. Sie empfinden die ihnen abverlangte Ehelosigkeit als Strafe, die sie meinen, abbüßen zu müssen. Sie verzichten nicht freiwillig auf eine neue Partnerschaft, sondern nur deshalb, weil sie sich sklavisch an ihren ersten Partner gebunden fühlen. In solchen Fällen ist auf ein Wort des Apostels Paulus zu hören: "Wenn aber der ungläubige Teil durchaus die Trennung will, so lass ihn sich scheiden. In solchen Fällen ist der Bruder oder die Schwester nicht sklavisch gebunden (griechisch: dedoulowtai). Zu einem Leben in Frieden hat euch Gott berufen" (1Kor 7,15).

Ausgangspunkt seiner Überlegungen war für Paulus die Ehe, die zwei Nichtchristen miteinander geschlossen haben. Während ihrer Ehe wird einer der Partner Christ. Dieser kann aber nicht schon deshalb die Scheidung aus "Glaubensgründen" verlangen. Er soll vielmehr alles tun, um mit dem nichtglaubenden Ehegatten zusammenzubleiben, denn dieser kann durch ihn "geheiligt", gesegnet werden (1Kor 7,12-14). Tritt jedoch der Fall ein, dass der nichtglaubende Teil die Bekehrung des andern mit allen sich daraus ergebenden Folgen mit Füßen tritt und auf Scheidung drängt, dann soll dieser in die Scheidung einwilligen. Die ganzheitliche Beziehung, die eine sexuelle Partnerschaft einschließt, ist für Paulus keine sklavische Bindung. Gott hat ihn zu einem Leben in Frieden berufen. Mit der Vergebung der Sünden hört die sklavische Bindung auf. Paulus bürdet dem in einer zerbrochenen Beziehung Lebenden - genauso wenig wie Jesus der Sünderin (Joh 8) - eine lebenslang zu tragende Last auf. Das Leben eines Geschiedenen, der die Vergebung Jesu erhalten hat, ist ein freies Leben in Frieden. Dieses freie Leben in Frieden kann auch bedeuten, dass Menschen nach einer zerbrochenen Beziehung nicht in jedem Fall unverheiratet bleiben müssen.

Gerade Menschen, die als Nichtglaubende ganzheitliche Beziehungen eingegangen sind, erleben es nicht selten, dass ihre Verbindung durch die Bekehrung des einen Teils zerbricht und daraufhin der Weggang des andern Teils zerbricht und daraufhin der Weggang des andern Teils erfolgt. In diesem Fall ist nach Paulus der "Verstoßene" nicht sklavisch gebunden. "Wenn der nichtgläubige Teil die Bekehrung des andern samt den sich daraus ergebenden geistlichen und sittlichen Folgerungen nicht annehmen kann und sich daraufhin von seinem christlich gewordenen Ehegatten trennt, dann steht es diesem frei, sich wieder zu verheiraten" (M. Thurian).

Auch für Menschen, die ihre Ehe geschlossen haben, bevor sie zum Glauben an Jesus Christus kamen, ist es unverständlich, dass sie bei einem Traubegehren nach vorausgegangener Scheidung unter Kirchenzucht gestellt werden sollen. Max Thurian nennt ein solches Vorgehen "gefährlich", auch wenn es unter "dem Vorwand der Treue zur Bibel" geschieht.

Paare, die in einer ganzheitlichen Partnerschaft und in einer Ehe lebten und ihre Seelsorger stehen vor einem kaum lösbaren Gewissenskonflikt. Es ist das Hin- und Hergerissen-Sein zwischen dem Wort Jesu: "Wer eine Geschiedene" - das heißt für mich: wer einen Partner oder eine Partnerin heiratet, der oder die eine zerbrochene Beziehung hinter sich hat - "bricht die Ehe." Das ist die eine Seite. Die andere ist das Ringen um einen Neuanfang und die Trauung in Gottes Gegenwart. Wenn in diesem Konflikt ein Seelsorger zu der Entscheidung kommt, Menschen nach einer zerbrochenen Beziehung vor Gottes Altar zu trauen, "tut er es nicht im Namen irgendeines Rechtes oder eines erfüllten Gesetzes, sondern im Namen der Vergebung durch das Kreuz Jesu Christi, die auch die Sünde der Scheidung reinwaschen kann" (Th. Bovet).


2. Vergebung ohne Ausnahmeklausel
Kein Ehebrecher, der zu Jesus kam, wurde zurückgestoßen. Die Pharisäer hätten jene "stadtbekannte Dirne" (Lk 7,37) am liebsten des Hauses verwiesen. Jesus erkannte das Anliegen der Frau. Sie suchte die Umkehr und bekannte sich zu Jesus als ihren Herrn. Zu der Sünderin sagte Jesus: "Deine Sünden sind dir vergeben" (Lk 7,48). Den Pharisäern zugewandt, erklärte Jesus: "Ihre vielen Sünden sind ihr vergeben, denn sie hat viel Liebe erwiesen" (Lk 7,47).

Diese nicht leicht zu verstehende Aussage Jesu besagt: "Gott muss ihr ihre Sünden, so viele es sind, vergeben haben, weil sie so große dankbare Liebe erweise" (J. Jeremias).

Gott setzt alles daran, so erklärt Jesus im Gleichnis vom verlorenen Schaf, dass kein "Verirrter" verloren geht (Mt 18,12-14). Selbst das abgestufte Gemeindezuchtverfahren, das bis zum Ausschluss aus der Gemeinde führen kann (Mt 18,17), gipfelt in der "grenzenlosen Vergebungsbereitschaft" (W. Schrage). Im Anschluss an das Wort Jesu zur Gemeindezucht fragte Petrus, ob es nicht einen Punkt gäbe, an dem die Grenze der Vergebung erreicht sei. Jesus antwortete ihm: Petrus, du musst dich völlig neu orientieren. Es reicht "nicht, siebenmal zu vergeben, sondern siebenzigmal siebenmal" (Mt 18,22).

Nach der rabbinischen Gesetzesauslegung kann ein Mensch einem andern, wenn es sich um ein und dieselbe Schuld handelt, dreimal vergeben. Petrus geht mit seinem Angebot siebenmal zu vergeben weit über die rabbinische Empfehlung hinaus. Und Jesus sagt: "Vergeben hat keine Grenzen."

Wer Jesus nachfolgt, steht unter dem Gebot der grenzenlosen Vergebungsbereitschaft Jesu. Vergebung ermöglicht einen Neuanfang (vgl. Mt 5,43-48; 18,28ff; Lk 6,35; Joh 8,11). "Vergebung ist nicht nur das Durchstreichen des Geschehenen, sondern auch das Schaffen neuen Lebens" (W. Bienert).

Als Jesus im Vorhof des Tempels die Ehebrecherin freisprach, verbot er ihr mit keinem Wort die Eheschließung mit ihrem Verlobten oder, falls sie bereits verheiratet war, die Fortsetzung ihrer Ehe. Er sagte der Frau, die sich zu ihrer Schuld und zu Jesus als ihrem Herrn bekannte, lediglich: Beginn ein neues Leben! "Geh und sündige von nun an nicht mehr" (Joh 8,11).

Ehebruch ist für Jesus kein Scheidungsgrund. Die sogenannte Ausnahmeklausel für eine Ehescheidung lautet nicht: "es sei denn wegen Ehebruch" (griechisch: moiceia), sondern: "es sei denn wegen Unzucht" (griechisch: porneia, Mt 19,9). Ehebruch und Unzucht sind in der Ursprache "deutlich verschiedene Handlungen" (Bo Reicke). Unzucht wird dann zum Ehebruch, wenn dieser vom Ehebrecher bewusst fortgesetzt und gewollt und nicht aufgegeben wird. Es gibt keinen Hinweis im Neuen Testament, dass ein Mensch, der einmal in eine fremde Ehe eingebrochen ist, danach nicht einen anderen Partner heiraten darf.

Ein Seelsorger, dem in einem Traugespräch von einem der Brautleute ein Ehebruch bekannt wird, kann nicht deshalb schon das Traubegehren der zu ihm Gekommenen ablehnen. Er wird vielmehr auf die Umkehr, die Beichte und die Macht der Vergebung verweisen. Ist die Vergebung Gottes zugesprochen und haben sich die Brautleute untereinander vergeben, gibt es kein Hindernis für eine Trauung vor Gottes Altar. Vergebung gibt es nicht nur im Falle von Ehebruch und vorehelichen Beziehungen. Das Angebot der Vergebung gilt auch zwei Menschen, die in Worten und Taten so aneinander schuldig geworden sind, dass ihre Ehe zerbrochen ist, Für die Vergebung gibt es keine Ausnahmeklausel. Kein verantwortlicher Seelsorger wird sich das Recht anmaßen, über die Schuld von Ehegatten zu richten, deren Ehe zerstört und geschieden ist. "Wer von euch ohne Sünde ist, der mag als erster einen Stein werden" (Joh 8,7).

So bleibt nur die Frage, ob die zerbrochene ganzheitliche Partnerschaft und eine geschiedene Ehe in jedem Fall ein Hindernis für einen Neuanfang in einer zweiten Ehe ist! Zwei Menschen können nach einem vorausgegangenen Ehebruch oder nach vorehelichen Beziehungen auch mit wechselnden Partnern nach Empfang der Vergebung eine Ehe vor Gott schließen.


3. Trauung nach einer zerbrochenen ganzheitlichen Beziehung und die Trauung Geschiedener
Ein Seelsorger, der sich nach langem Ringen in einem solchen Fall für eine Trauung entschließt, kann sich bei seiner Entscheidung auf kein Wort des Neuen Testaments berufen, in dem ausdrücklich eine Wiedertrauung erlaubt ist. Er wird dem Seelsorger, der unter Berufung auf Jesu Wort grundsätzlich die Trauung Geschiedener verweigert, mit Ehrfurcht und Hochschätzung begegnen. Konsequent wäre es jedoch, wenn ein solcher Seelsorger auch keine Paare trauen würde, die zuvor mit einem anderen Partner in vorehelichen Beziehungen lebten. Dasselbe gilt auch für eheähnliche Verbindungen ohne Trauschein, die mit einem anderen Partner geführt wurde als mit dem, der schlussendlich geheiratet werden soll. Die Ehe vor Gott wird besiegelt durch das Einswerden der beiden Partner. Wenn für Paare, die vor einer Trauung mit einem anderen Partner in einer eheähnlichen Beziehung lebten, Vergebung, Neuanfang und Trauung möglich ist, warum dann nicht auch für Geschiedene?

Die in Jesu Sühnetod gründende Vergebung gilt für alle Sünden. Sie umfasst die Sünden der Gedanken und des Begehrens in gleicher Weise wie die zur Tat gewordene Schuld. Für die Vergebung gibt es keine Ausnahmeklausel!

Kommt ein Seelsorger im Vertrauen auf die Macht der Vergebung zur Entscheidung, Menschen nach einer zerbrochenen Beziehung Geschiedene wieder zu trauen, so ist diese Trauung kein Haus- oder Winkelgottesdienst. Es ist ein Traugottesdienst in der Gemeinde. Verschweigt ein Pfarrer bei einer solchen Trauung die Gebote und Weisungen Jesu, wird er zum Ritus- und Religionslakaien. Er macht sich schuldig vor Gott und schuldig vor Menschen.

Die kirchliche Trauung spricht in diesem Fall einen sogenannten "Vorhalt" aus (G. Henning). Dieser kommt zum Ausdruck in speziellen Formulierungen innerhalb des Traugottesdienstes. Der gesamte Ablauf des Traugottesdienstes ist dadurch geprägt, dass es sich um einen Neuanfang handelt. Der Zerbruch einer ganzheitlichen Beziehung wird nicht verschwiegen. Einzelheiten werden jedoch nicht genannt, um die Partner nicht bloßzustellen. Der "Vorhalt" nimmt Bezug auf das unter dem Beichtsiegel geführte Traugespräch. Die vor den Traualtar Tretenden werden so nicht beschämt, und die anwesenden Gemeindeglieder werden nicht zu Richtern aufgerufen. Die Schuld, durch die die erste Beziehung zerbrochen ist, bleibt Beichtgeheimnis.

In der Trauung haben die Stille Beichte, der öffentliche Zuspruch der Vergebung für die bekannte und bereute Schuld sowie der Empfang des Heiligen Abendmahls die zentrale Stellung schlechthin. In diesem Teil des Traugottesdienstes wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es für die Vergebung keine Ausnahmeklausel gibt. Mitte der Verknüpfung ist die Botschaft zur Befreiung und zu einem Leben in Frieden.

Wer das Scheitern einer ganzheitlichen Beziehung oder eine Ehe als eine Geschichte der Sünde und der göttlichen und menschlichen Vergebung erlebt hat, den kann die Trauung in eine solche Tiefe der Gottesnähe führen, dass er nun erst weiß und sagen kann, was Gnade ist (vgl. G. Hennig). Die Texte, die bei einer solchen Trauung verlesen werden, sind dieselben Texte wie bei jeder Trauung. Nach der Schriftlesung über die Unscheidbarkeit der Ehe (Mt 19,4ff) wird folgender Abschnitt eingefügt.

"Die Ehe ist nach Jesu Wort unauflöslich. Wo auch Christen an dieser Ordnung schuldig geworden sind, müssen wir (!) uns vor Gott beugen. ‚Wenn du, Herr, Sünden anrechnen willst, Herr, wer will vor dir bestehen?' Gottes Vergebung aber kann uns einen Neuanfang unter seiner guten Lebensordnung schenken. Dazu verhelfe euch Gott."

Diese Formulierung gelten für die Trauung Geschiedener und in Abwandlung für die Trauung von Paaren nach einer gescheiterten ganzheitlichen Beziehung.

Die Traufragen lauten:
"Nachdem ich euch im Namen Gottes die Vergebung zugesprochen habe und Gott euch einen Neuanfang ermöglicht hat, frage ich euch vor Gott und dieser Gemeinde:

N.N., willst du N.N., den Gott dir anvertraut, als deinen Ehemann lieben und ehren (die Gott dir anvertraut, als deine Ehefrau lieben und ehren), die Ehe mit ihm (ihr) nach Gottes Gebot und Verheißung führen in guten wie in bösen Tagen, bis der Tod euch scheidet, so antwortet: Ja, mit Gottes Hilfe."

Diese Traufrage und das Versprechen vor Gott dürfen auch im Traugottesdienst Geschiedener nicht fehlen. Es ist das heilige Versprechen an dem von Gott ermöglichten Neuanfang. Der Segen über die ineinandergefügten Hände lautet:

"Gott hat euch einen Neuanfang geschenkt. ‚Was Gott zusammengefügt hat, das soll der Mensch nicht scheiden' (Mt 19,6)."

Hier steht dem geschiedenen Teil noch einmal wie beim Trauversprechen das ganze Trümmerfeld der zerbrochenen und geschiedenen Ehe vor Augen. Um so größer aber ist die Sehnsucht nach dem Gottessegen:
"Der Segen Gottes
des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes
komme über euch
und bleibe bei euch jetzt und immerdar."
"Friede sei mit euch" (Joh 20,19b).

Ein Pfarrer, der eine solche Trauung Geschiedener vollzieht, tut dies nicht aufgrund einer direkten Weisung oder eines Gebotes Jesu. Er tut es allein in der Hoffnung auf Gottes Barmherzigkeit und in der Gewissheit, dass Gottes Vergeben ein neuschaffendes Handeln ist. Bei einer Trauung Geschiedener ist und bleibt es das Gebet des Pfarrers:

"Wenn du, Herr, Sünden anrechnen willst,
o Herr, wer kann bestehen?
Doch bei dir ist die Vergebung,
dass man dich fürchte" (Ps 130,3).


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